Kündigungsfrist im Nachhinein ändern? Geht das?

4 Antworten

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Kündigungsfristen werden im Arbeitsvertrag geregelt, wenn dieser geändert werden soll bedarf das der Schriftform - das heißt, dass sowohl der Chef als auch der Arbeitnehmer mit dieser Änderung einverstanden ist und dies schriftlich durch Unterschrift bekundet. Solange also niemand irgendwas unterschreibt dass er mit dieser neuen Regelung einverstanden ist ist so eine Neuregelung nichtig.

Ja darf er, aber es wirkt sich nicht auf Eure Kündigungsfrist aus, wenn nicht ein Tarifvertrag was anderes sagt § 622 BGB Abs. 1 i.v.m. Abs. 4 BGB

Eine solche wesentliche Vertragsänderung wäre nur durch Änderungs- oder Teilkündigung möglich

Widersprechen sich nicht dein erster und dein zweiter Satz?

ja, kann er.... aber nur seinerseits !

du kannst trotzdem zu 6 wochen zum quartal kuendigen !

der erste Satz stimmt ja noch, aber wie kommst du auf die 6 Wochen zum Quartalsende?

Was sagt denn Euer Betriebsrat dazu?

Wir haben keinen :)

@Bina91

wie kommts? ist der betrieb so klein?

ansonsten : werdet ihr nach tarif bezahlt?

@Ratgeberkoenig

Wir sind 15 Leute in der Firma. Nein werden wir nicht.