Kündigungsfrist & Weihnachtsgeld zurück bezahlen?
Hallo, vorweg -> kein Tarifvertrag, keine Gewerkschaft, kein Betriebsrat, ob eine Klausel für Sonderzahlungen bzw. Rückzahlungen im Vetrag ist muss ich erst noch schauen.
Zur Frage, ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
- Wann muss ich die Kündigung einreichen wenn ich zum 31.03 kündigen möchte? Spätestens am 31.12 des Vorjahres ?
Jedes Jahr, anfang Dezember, bekommen wir in der Firma ein Brief auf dem steht wie viel Weihnachtsgeld zu erwarten ist. Darauf steht auch das bei einem Ausscheiden bis zum 31.03 diese Gratifikation zurückzuzahlen ist.
- Nun frage ich mich, ob dies auch gilt wenn ich per 31.03 ausscheide. Ich spiele hier auf die Formulierung "bis zum" 31.03 an.
2 Antworten
Dein Arbeitgeber muss Deine Kündigung spätestens am 31. Dezember erhalten. Wenn an Silvester nicht gearbeitet wird, kannst Du sie am letzten Arbeitstag des Jahres abgeben.
Lass Dir den Erhalt der Kündigung auf einer Kopie bestätigen. Wenn Du sie mit der Post schickst, bitte unbedingt mit Einwurfeinschreiben und die Postlaufzeit beachten.
Das Weihnachtsgeld musst Du zurückzahlen, da Du am 31. März ausscheidest. Dieses "bis zum" schließt den 31. März mit ein.
Das ist wie mit der Kündigung zum.....Da ist auch das angegebene Datum der letzte Tag der Betriebszugehörigkeit
Danke fürs Sternchen und schönes Wochenende
Hallo.
3 Monate, zurückgeben , Also am 31.12 kündigen (da Sonntag am 29.12 )
zum Ende März und Geld für Weihnachten zurückgeben.
Manchmal wird auch darauf verzichtet auf Kulanz.
Viel Glück im neuen Jahr
Mit Gruß
Bley 1914