Kündigungsfrist & Weihnachtsgeld zurück bezahlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Arbeitgeber muss Deine Kündigung spätestens am 31. Dezember erhalten. Wenn an Silvester nicht gearbeitet wird, kannst Du sie am letzten Arbeitstag des Jahres abgeben.

Lass Dir den Erhalt der Kündigung auf einer Kopie bestätigen. Wenn Du sie mit der Post schickst, bitte unbedingt mit Einwurfeinschreiben und die Postlaufzeit beachten.

Das Weihnachtsgeld musst Du zurückzahlen, da Du am 31. März ausscheidest. Dieses "bis zum" schließt den 31. März mit ein.

Das ist wie mit der Kündigung zum.....Da ist auch das angegebene Datum der letzte Tag der Betriebszugehörigkeit

Danke fürs Sternchen und schönes Wochenende

Hallo.

3 Monate, zurückgeben , Also am 31.12  kündigen  (da Sonntag am 29.12 )

zum Ende März und Geld für Weihnachten zurückgeben.

Manchmal wird auch darauf verzichtet auf Kulanz.

Viel Glück im neuen Jahr 

Mit Gruß

Bley 1914