Gesetzliche Kündigungsfrist vor vertraglicher?
hallo,
schaut euch bitte mal den Auszug aus meinem Arbeitsvertrag an. Betriebszugehörigkeit begann zum 01.08.2016 somit sind zwei Jahre vergangen. Kann ich dennoch zum 15.03 kündigen oder erst zum 31.03
Besten Dank mit Voraus
.
3 Antworten
Du kannst mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, weil Du schon mehr als zwei Jahre im Betrieb bist.
In Deinem Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB für Dich genau so gelten wie für den AG.
Die Kündigungsfristen nach § 622 BGB sind "Mindestkündigungsfristen". Vertraglich kann durchaus vereinbart werden, dass für den AN die gleiche Frist gilt wie für den AG.
Unzulässig ist nach § 622 Abs. 6 BGB nur eine Kündigungsfrist, die für den AN länger ist als die für den AG.
Du kannst nur zum Monatsende kündigen.
Wieso hast du denn nicht zum 28.2. gekündigt? Dafür ist es jetzt natürlich zu spät.
Du kannst aber mit dem jetzigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen.
Das geht dann meist nach dem Motto: "Reisende soll man nicht aufhalten"
Da so vertraglich vereinbart, gelten die verlängerten Fristen auch für dich, Du könntest also jetzt nur mit einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten kündigen, zur Zeit also noch zum 31.03.2019.