Rechtswirksamkeit einer mündlichen Kündigung von Festnetz- oder Mobilfunkvertrag?

4 Antworten

Nun habe ich für den Festnetzvertrag auf dem Postweg eine Bestätigung bekommen und den mobilfunkvertrag per Mail.

Na dann.

Bin ich nun rechtlich abgesichert, da ich bereits beides bestätigt bekommen habe?

Yuhs.

Oder können die mir einen strick im nacheinander draus drehen?

Grundsätzlich bedürfen Kündigungen der Textform (Bei Arbeits- und Mietverhältnissen gar der Schriftform).

Aber wenn die Gegenseite das so akzeptiert und sogar bestätigt, alles gut.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hallo,

da du eine Bestätigung erhalten hast sollte alles OK sein.

Lieben Gruß
clown999

HalloAlejandro1998,

wenn beide Kündigungen bereits bestätigt wurden, kann man im Nachgang nichts mehr daraus drehen. Außer natürlich auf deinen Wunsch hin.

Interessant finde ich in der Tat, dass man diese Kündigungen am Telefon angenommen hat, da eine Kündigung immer der Schriftform bedarf (E-Mail, Fax, Brief, etc.).

Darf ich fragen, warum du überhaupt gekündigt hast?

Viele Grüße Daniel H. von Telekom hilft

Ich war bis jetzt zufrieden und bin es absolut nicht mehr. Ich konnte meinen aktuellen Festnetzvertrag nicht auf die alte Adresse mitnehmen, da dort kein Glasfaser verfügbar. Es wäre nur eine Mitnahme mit einer Preissteigerung von 5 Euro möglich. Und zusätzlich steigt der ja im 2 Jahr eh nochmal 10 an. Und dann auch noch eine Vertragverlängerung von 2 Jahren nach Ende der jetzigen Laufzeit. Das wollte ich nicht.

Jetzt fällt dadurch der magenta eins Vorteil weg und mein mobil Funk Datenvolumen wird halbiert. Für satte 30 Euro im Monat. Da geh ich zu 1 1 und bekomme den selbst im zweiten Jahr für 20.

Ne das Angebot ist leider unterirdisch.

Zudem wurde ich bei einem frühzeitigren Anruf wegen dem Umzug nicht darauf hingewiesen, dass man den Vertrag so nicht mitnehmen kann. Und das wurde mir viel zu spät eröffnet weshalb ich nun 2 monate für nichts zahle. Finde das ist extrem Kundenunfreundlich

@Alejandro1998

Es ist natürlich unglücklich, dass die gleiche Leistung am neuen Standort nicht realisiert werden kann. Mich wundert allerdings, dass man dies nicht gleich bei der Auftragsbuchung des Umzuges bemerkt hat. Wurde der Umzug denn irgendwie bestätigt oder Ähnliches?

Wenn der MagentaEINS Vorteil wegfällt, so wird das Volumen nicht halbiert, sondern der Vorteil der Verdoppelung fällt weg. Am Ende des Tages kommt es auf das Gleiche hinaus, ich möchte nur richtigstellen, dass wir hier nichts wegnehmen oder in irgendeiner Form "bestrafen". ;-)

Viele Grüße Daniel H. von Telekom hilft

@Telekomhilft

Der Mitarbeiter hat gar keine Auftragsbuchung gemacht, da mir gesagt wurde, dass das noch nicht nötig sei. Aber die Adresse hatte er abgecheckt und kein Wort gesagt, dass es nicht geht. Hier habe ich mich einfach auf sein Wort verlassen, was sich als falsch erwiesen hat. Finde das ehrlich ziemlich verpeilt und am Ende darf ich dafür als Kunde für meine Naivität zahlen.

Hallo @Alejandro1998!

Ich wüsste nicht, was dagegen spricht. Wenn dir die Deutsche Telekom ein Schreiben über den normalen Postwege zu kommen lässt, welches dir schriftlich bestätigt, dass deine Verträge gekündigt werden, dann habt die Telekom dir versichert, dass dies auch passieren wird. Sollte dies nicht passieren, dann kannst du dieses Schreiben auch beispielsweise für juristische Vorgehen verwenden.