Ist eine Kündigungsbestätigung per Mail Rechtskräftig?

4 Antworten

Abbuchungen kannst du problemlos (innerhalb einer bestimmten Frist) zurückholen. Und AGB sollte man immer vorher durchlesen.

Die Mail einfach mal ausdrucken und auch nicht löschen. DIE haben damit ja zugegeben, dass sie Deine Kündigung erhalten haben.

Steht aber auch was in der Mail, was Du gekündigt hast? Nicht dass DIE die Kündigung erst zum Vertragsende bestätigt haben. Der wird ja denke ich mal mindestens in einem Jahr sein.

Vielleicht kommt ja aber auch noch ein Brief.

Du kannst die Abbuchungsgenehmigung bzw. Einzugsermächtigung ebenfalls schriftlich zurücknehmen, wenn trotzdem abgebucht wird, kann Deine Bank das Geld zurückholen. Im übrigen sollte man Kündigungen von Verträgen immer schriftlich per Brief, Einschreiben mit Rückschein, machen.

Speicher erst mal die mail ! Wenn die abbuchen dann buch zurück ! Sollt ausser , bla bla was handfestes kommen , mahnbescheid vom gericht ! , dann zum anwalt Meisst passiert das aber nicht Lg