Kündigungsbestätigung vom Arbeitsvertrag ausreichend per E-Mail Verkehr?

4 Antworten

Hast du den Brief nicht bei Einschreiben/Rückschein eingereicht? Es ist immer am besten es so zu lösen, oder eine Kündigung persönlich abzugeben bzw. in der Personalabteilung abzeichnen zu lassen. Nur so hast du die Sicherheit. So mit dieser E-Mail ohne Unterschrift kann sich dein Chef schön auf blöd stellen... ich würde nochmal in die Firma gehen und es vor Ort klären.

Eine Kündigung schickt man niemals per Einschreiben/Rückschein - das ist eine der unsichersten Arten der Zustellung!

Du hast keinen Anspruch auf die Bestätigung.

Wichtig ist nur, dass du weißt, dass die Kündigung eingegangen ist. Sofern du die Form und Fristen eingehalten hast, ist alles gut - und rechtskräftig.

Eine Bestätigung ist nicht nötig, eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.

Du brauchst keine Bestätigung.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Solange sie fristgerecht eingegangen ist, ist sie wirksam.

Alles gut.