Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Heirat und Umzug?

1 Antwort

Sperre der Bezüge um 3 Monate !

Sobald du deine Kündigung hast,gehst du am besten persönlich zur Agentur für Arbeit und meldest dich arbeitsuchend,innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt.

Wenn du sie schon hast oder min.3 Monate vor Beendigung bekommst,dann musst du dich 3 Monate vorher melden,auch am besten persönlich,geht auch telefonisch oder Online,bis du dann eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch bekommst.

Habe eben noch mal nachgesehen,du dürftest keine Sperre bekommen !

Eine Heirat oder eine bevorstehende,ist ein hinreichender Grund seine Beschäftigung aufzugeben,ohne eine Sperre zu bekommen.

@isomatte

Danke, habe auch folgendes gefunden auf der Seite vom Arbeitsamt:

Ein wichtiger Grund kann unter Umständen auch vorliegen,

wenn Sie zur Begründung oder Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft zu Ihrem Ehegatten ziehen wollen oder
@Ginia

GENAU !

Dann viel Glück für die Zukunft !!!!!!!!!!!!!