Jobkündigung wegen umzug. Anspruch auf Arbeitslosengeld?

10 Antworten

Wenn Du bisher mit Deinem Arbeitgeber ein gutes Verhältnis hattest, sollte es möglich sein, eine einvernehmliche Kündigung zu erwirken. Dein Arbeitgeber wird ja auch ein Interesse daran haben, dass Du während der noch verbleibenden Zeit auch noch motiviert bist.

Bei einer einvernehmlichen Kündigung hättest Du keine Sperre zu befürchten.

Was ist das eine einvernehmliche Kündigung?

Du wirst eine Sperre von 3 Monaten bekommen. Es zwingt Dich keiner, die Stelle zu kündigen, bevor Du eine neue Arbeit gefunden hast. Eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrags bringt Dir ebenfalls nichts, auch hier bekommst Du eine Sperre von 3 Monaten, da Du ja der Aufhebung zustimmst. Also erst neuen Job suchen, dann kündigen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, was ich auch richtig finde.

Ziemlich viele Arbeitgeber warten 3 Monate. Sonst wäre es ja nie möglich, aus einer ungekündigten Position heraus eine neue Arbeitsstelle anzutreten, weil es immer eine Kündigungsfrist gibt. Du hättest es zumindest einmal probieren können. Es werden z.B. immer wieder Leute als Vertretung gesucht, wenn eine Frau wegen Erziehungsurlaub zu Hause bleibt. Da fangen die Arbeitgeber nicht erst an zu suchen, wenn diejenige weg ist.

na okay da hast auch wieder recht. aber mal schauen. das wird schon . Trotzdem danke für eure antworten. lg

Richtiger Weg: Job suchen, umziehen

Falscher Weg: Kündigen, umziehen, Job suchen.

Konsequenz: du wirst drei Monate gesperrt werden.

Vielleicht findest du ja Arbeit.

Wünsch Euch viel Glück

danke aber ich wohne alleine und habe auch da kündigungsfrist. wohnung 3 monate u arbeit 2 monate. welcher arbeitgeber wartet 3 monate auf mich?

@engel83w

Kommt natürlich darauf an, in welcher Branche du dich bewerben willst. Aber jeder Arbeitgeber der sich jemanden in ungekündigter Stelle einstellt weiß, dass er warten muss.

Ist für dich jetzt aber sicher auch zweitrangig. Du ziehst zu deinem Freund und verschmerzt die Sperrzeit.

SG Dortmund: Umzug zum Lebenspartner kein wichtiger Kündigungsgrund Wer seinen Job kündigt, um zum Partner in eine andere Stadt zu ziehen, muss mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund am 17.04.2003. Das Gericht wies damit die Klage eines Berliner Trockenbauers ab, der zu seiner Freundin nach Dortmund gezogen war. (Az.: S 5 AL 172/02)