Kündigung wegen Eigenbedarf der Tochter zwecks Vergrößerung?

10 Antworten

Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, ist das machbar. Natürlich muss eine nachvollziehbare Erklärung über den größeren Bedarf erbracht werden,

Falls sie eine Einzelperson ist, wird der Bedarf von 80 qm eher fraglich.

Hans, das ist ein Troll, der hat gar keine Wohnungen, schau dir seine Fragen an.

Ja, für die eigene Tochter ist eine Eigenbedarfskündigung in der Regel möglich.

der hat weder ne Wohnung noch ne Tochter!

Denke. Auch da hilft nut eine Beratung von einem Fachanwalt.

Ja klar, in welche Deiner Wohnungen Deine Tochter lebt, ist Ihre private Entscheidung, da darf sie hin und her ziehen wie sie will

der hat weder ne Wohnung noch ne Tochter!

Möglich ist das schon.

Ich würde hier aber dringend empfehlen, das Kündigungsschreiben von einem Fachanwalt für Mietrecht formulieren zu lassen, damit es rechtlich einigermaßen unangreifbar ist.

der hat weder ne Wohnung noch ne Tochter!