Kündigung Eigenbedarf Ex-Freundin?

3 Antworten

Da ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt, kann der auch nur für beide bzw. von beiden gemeinsam gekündigt werden.

Es besteht die Möglichkeit, dass deine Ex aus dem Mietvertrag entlassen wird, dann bliebest du Mieter. Das bedarf der gemeinsamen Vereinbarung.

Deine Eltern könnten nach Kündigung auch mit dir einen neuen Mietvertrag abschließen.

Wer wegen Eigenbedarf Wohnraum kündigt, muss diesen bei Gericht auch glaubhaft nachweisen können.

Wenn der Vermieter solchen vortäuscht, kann das teuer werden.

Weshalb setzt Ihr Euch nicht zusammen und löst das Problem zivilisiert?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deine Freundin unter diesen Umständen überhaupt auf Dauer dort wohnen bleiben will.

Aber ich wäre ja der Eigenbedarf. Da es meine Eltern sind müsste das doch gehen, oder?

@Sterntaler927

Ich bin ja ein Angehöriger. Finde es nur etwas komplizierter bei mir, da ich ja schon drin wohne.. deswegen ja auch hier die frage.

@Haifischtaucher

Ich habe Dir einen Link eingestellt. Ich habe Dir geantwortet, dass das Vortäuschen von Eigenbedarf strafbar ist. Ich habe Dir empfohlen, mit Deiner Freundin zusammen das Problem zu lösen. - Was erwartest Du nun noch?

Du hast sehr richtig erkannt: Wohnraum, welchen Du bereits gemeinsam mit Deiner Freundin bewohnst, kann ihr als beteiligte Mietpartei nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Auch nicht, weil Du - nach Deiner eigenen Verlautbarung - "zu schnell mit ihr zusammengezogen" bist und nun feststellst, "dass es nicht passt".

Warum willst Du überhaupt einen so hinterhältigen, feigen Weg wählen, um die Trennung zu realisieren? Nochmal: setzt Euch zusammen und redet wie zivilisierte Menschen miteinander. Es wird sich eine Lösung finden - zwangsläufig. - Aber Zwang ausüben geht gar nicht. Es ist auch nicht an Dir, darüber zu befinden, "wo sie hin kann", bzw. Druck auf sie auszuüben, nochmal zu schnell mit jemandem zusammenzuziehen.

Du machst es Dir etwas zu leicht.

@Haifischtaucher

Du wohnst doch bereits in der Wohnung. Da gibt es keinen nochmaligen Eigenbedarf.

Das Mietverhältnis kann begründet und fristgerecht für den Sohn wegen dessen alleinigem Wohnbedarf auf Eigenbedarf gekündigt werden.

Sie bleiben danach mit oder ohne neuem Mitvertrag allein oder mit neuer Partnerin da wohnen.