Kündigung während der Ausbildung im 3 Lehrjahr!

9 Antworten

Hat da niemand erklärt weshalb die Kündigung . Oder ist es nur eine Absage zu Übername nach der Ausbildung ?

Auf jeden Fall nachfragen eventuell bei der Berufsberatung.

Der Rechtsanwalt hat Deiner Chefin geraten, mit Dir einen Aufhebungsvertrag zu schließen, weil Deine Krankheit weder ein Grund zur Abmahnung noch zur Kündigung ist.

Auszubildende können nach § 22 BBiG (Berufsbildungsgesetz) nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden und an diesen Grund sind hohe Anforderungen gestellt.

Ich zitier Dir mal aus dem Arbeitsrechtkommentar § 22 BBiG von P.Wedde:

"Personenbedingte Gründe, wie vor allem die Erkrankung Auszubildender, können nur ausnahmsweise die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses rechtfertigen, weil es in der Regel an den notwendigen betrieblichen Beeinträchtigungen fehlen wird, dies gilt insbesondere hinsichtlich einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen. Eine lang anhaltende Krankheit kann, wenn überhaupt, nur dann die Kündigung rechtfertigen, wenn im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs eine Wiedergenesung bis zum regulären Ende des Ausbildungsverhältnisses nicht zu erwarten ist."

Fazit: Finger weg vom Aufhebungsvertrag und diese "Abmahnungen wegen Krankheit" kannst du vergessen.

Selber zu einem Anwalt gehen ( Bei Gewerkschaft anfragen? )

Du bist doch fast fertig mit der Ausbildung - warum hast du da unterschrieben? es wird ungeheuer schwer sein einen neuen Ausbildungsplatz für die Restzeit zu finden ...

Geh zu einem Fachanwalt für Arbeisrecht und lass Dich beraten .....

Bei einer Eigenkündigung kannst du dich auch schon mal auf eine Sperrzeit beim Arbeitsamt einstellen (d.h. erstmal kein Geld)

Nach Ablauf der Probezeit kann ein Ausbildungsverhaeltnis vom Ausbilder nur fristlos und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekuendigt werden. Auch sind Aufhebungsvertraege bei Ausbildungsverhaeltnissen nicht zulaessig.

Vermutlich hat der Ausbilder bzw. dessen Anwalt hier kalte Fuesse bekommen und befuerchtet, dass die von ihm vorgebrachten Gruende fuer eine fristlose Kuendigung nicht ausreichen. Jetzt will er dir wahrscheinlich keinen Aufhebungsvertrag anbieten sondern eine Eigenkuendigung nahelegen. Lass dich darauf nicht ein und nimm unverzueglich Kontakt mit der zustaendigen IHK oder Handwerkskammer auf. Eine Fortsetzung der Ausbildung im gleichen Betrieb duerfte sicher recht schwierig werden (die Chefin will dich offensichtlich nicht mehr haben). Vielleicht geht's aber in einem anderen Betrieb. Die zustaendige Kammer kann dir dabei wahrscheinlich helfen.

qarizma42 
Fragesteller
 01.02.2013, 00:23

Der Grund dafür ist, dass ich eine längere zeit Krank war weil ich am Steißbein eine Op hatte.

Habe auch schon 3 abmahnungen bekommen mit dem gleichen grund die habe ich auch Unterschrieben

DerCAM  01.02.2013, 00:52
@qarizma42

Das ist natuerlich kein abmahnfaehiges Verhalten und erst recht kein Kuendigungsgrund. Selbst wenn du die Abschlusspruefung wegen der langen Ausfallzeiten nicht bestehen solltest, waere das Ausbildungsverhaeltnis auf dein Verlangen bis zur naechsten Wiederholungspruefung zu verlaengern, hoechstens aber um 1 Jahr (BBiG § 21 Abs. 3).

Sollte ein Nichtbestehen der Abschlusspruefung bereits jetzt mit ausreichender Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sein, koennte auch schon jetzt eine Verlaengerung des Ausbildungsverhaeltnisses nach BBiG § 8 Abs. 2 in Betracht kommen.

Informiere dich unverzueglich bei der zustaendigen Kammer und beziehe diese mit ein! Die Abmahnungen sind voellig wirkungslos (wenn sie wirklich wegen der gesundheitsbedingten Ausfallzeiten erfolgten) und gekuendigt werden kann dir aus den hier vom Ausbilder vorgebrachten Gruenden natuerlich auch nicht.

DerCAM  01.02.2013, 01:01
@DerCAM

bei der zustaendigen Kammer

Zustaendig ist die Aerztekammer des Bundeslandes, in dem sich der Ausbildungsbetrieb befindet (in NRW gibt es 2 Aerztekammern, eine fuer Nordrhein und eine fuer Westfalen-Lippe).