Kündigung ohne Unterschrift gültig?

5 Antworten

Da eine Kündigung eines Arbeitsvertrages der Schriftform bedarf, ist eine Kündigung ohne Unterschrift nichtig.

Sonst könnte man ja auch per Zuruf kündigen.

Die Kündigung ist rechtsunwirksam. Nach § 623 BGB bedarf sie der Schriftform.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Schriftform heißt: schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben.

Diese Kündigung ist ungültig.

Die Kündigung ist schlicht und einfach unwirksam!

Für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses müssen zwingend gesetzliche Formvorschriften eingehalten werden - und dazu gehört die Originalunterschrift des Kündigenden.

Ohne Unterschrift kannst/solltest Du Dich unbedingt so verhalten, als hättest Du überhaupt kein Schreiben erhalten - also auch nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin zur Arbeit gehen und nichts zur fehlenden Unterschrift sagen!

Damit gewinnst Du Zeit, die der Arbeitgeber auch weiter bezahlen muss.

Politikerin 
Fragesteller
 02.11.2020, 15:11

Danke für die Antwort.

Eine Kündigung muss unterschreiben sein. Demnach könntest einfach bleiben. Aber was bringts jetzt noch dort zu bleiben, wenn die dich nicht mehr wollen. Dann wirst wahrscheinlich einfach nochmal eine bekommen. Hast dann halt Zeit geschindet und musst dich mit dem wütenden AG herumärgern.

Politikerin 
Fragesteller
 02.11.2020, 16:55

Es geht um einen Monat mehr Geld.