Kann ich einen Aushilfe job nach 4 Monaten kündigen?
Hallo,
ich würde mich gerne für einen Minijob bewerben (bin 16) als Regalauffüllerin, z.B. in Lidl usw. Da ich ab August bis Anfang September im Urlaub bin und danach eine 6-Wöchige Reha haben werde wollte ich kündigen.
Die Frage hierbei ist ob ich schon am Anfang mit meinem Chef klären kann ob das geht oder ob ich eine Kündigung schreiben muss.
Die Frage bei der Kündigung: Wann muss ich sie schreiben und was ist der Grund den ich dafür schreiben soll?
2 Antworten
Bitte such dir dann doch direkt einen Job für eine kurze Zeit. Alles andere ist sehr unfair dem Arbeitgeber gegenüber. Oder bewirb dich eben erst nach dem Urlaub (wenn der denn wichtiger ist als Arbeiten) und der Reha.
Du kannst Dir einen Job suchen und wenn Du einen gefunden hast, sag nicht, dass Du bald wieder weg bist.
Meist wird jemand für längere Zeit gesucht und da überlegt sich ein AG ob man Dich anlernen soll, wenn Du sowieso bald wieder gehst.
Oft gibt es im Arbeitsvertrag eine Probezeit. Die kann bis zu sechs Monate dauern und in dieser Zeit können beide Seiten mit einer verkürzten Frist kündigen. Meist sind das zwei Wochen.
Wenn Du kündigen willst, solltest Du die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag nachlesen. Du schreibst dann eine Kündigung und gibst sie fristgerecht ab.
Wenn Du z.B. zum 31. Juli kündigen willst, musst Du die Kündigung spätestens am 17. Juli abgeben. Die Frist von 14 Tagen fängt dann am nächsten Tag an zu laufen und der 31. Juli ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.
Bis dort erwirbst Du für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses 1/12 des im Betrieb üblichen Jahresurlaubs. Den kannst Du dann auch als Freizeitausgleich beantragen (falls Du ihn nicht schon vorher genommen hast).
Eine Begründung brauchst Du in eine Kündigung nicht zu schreiben. Das muss man nur, wenn man ein Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit kündigt, da hier besondere Regeln gelten.