Hausverwaltung will Empfangsbestätigung für Kündigung nicht unterschreiben!

9 Antworten

Die Dame hatte recht, man unterschreibt nichts zwischen Tür und Angel. Gehe den normalen Weg - Kündigungsschreiben per Einschreiben und Rückschein. Zustellung in den Briefkasten gilt rechtlich als Zustellung, auch wenn die Hausverwaltung den Briefkasten nicht öffnet.

Zustellung in den Briefkasten gilt rechtlich als Zustellung, auch wenn die Hausverwaltung den Briefkasten nicht öffnet.<

Das ist ein weit verbreiteter Irrglauben. Durfte es schon am eigenen Leib erfahren und wurde vor Gericht belehrt das eine Zustellung nur dann sicher als zugestellt anerkannt wird wenn entweder ein Einschreiben mit Rückschein gemacht wurde oder wenn ein Zeuge die Übergabe bestätigen kann. Ein Einwurfeinschreiben gilt nicht wenn es vor Gericht hart auf hart kommt.

@Oldie01

Da hat Oldie recht. Zustellung im rechtlichen Sinne bedeutet die Übergabe eines Schriftstückes und öffentlicher Beurkundung des Vorgangs. In diesem Fall füllt der Postbote die entsprechende Zustellungsurkunde aus.

@Take777

Und diese Urkunde füllt der Postbote auch aus, wenn er den Brief gemäß Anweisung "Einwurfeinschreiben" nur einwirft. Die Zustellung ist damit erfüllt. Im Gegensatz dazu: HV erwartet von Dir eine Kündigung und wenn der Postbote dann mit Einschreiben von Dir kommt, wird die Annahme verweigert. Griff ins Klo!

Natürlich war das ok, sie ist nicht verpflichtet, irgendwas zu unterschreiben, wie Du die Kündigung nachweisbar zustellst, ist Dein Problem...

Entweder per Boten die Kündigung verschicken, der Bote ist dann Zeuge für den Zugang oder spaßeshalber morgen den nächstbesten Gerichtsvollzieher aufsuchen und ihn die Kündigung per Postzustellungsurkunde zustellen lassen.

Die Dame der Hausverwaltung: Ist sie gleichzeitig Vermieterin bzw. befugt, im Auftrag der Vermieter der Eigentümergemeinschaft oder -gesellschaft überhaupt solche Schreiben entgegen zu nehmen? Normalerweise gibt es nur ein Vertragsverhältnis zwischen Eigentümer und Hausverwaltung. Die HV ist dabei ausschließlich für den Eigentümer tätig und nicht für Mieter. Für Kündigungen ist sie meist nicht zuständig. Wenn Du einer nicht befugten Person die Kündigung gibst und nach Ablauf der Frist, sagt Dir der eigentliche Vermieter (Vertragspartner im Mietvertrag), dass er keine Kündigung bekommen hat, ist die Frist versäumt.

mit der Begründung "sie würde nichts, mal eben so auf der Straße unterschreiben"

Kann ich voll und ganz verstehen. Zu mal bei größeren Objekten den Mitarbeitern der HV nicht jeder Mieter persönlich bekannt ist. Da könnte ja jeder kommen und im Flur eine Kündigung für Wohnung xyz überreichen.

Ich will jedoch alles nocheinmal per Post und Einschreiben - Rückschein verschicken.

Besser per Einwurfeinschreiben oder geh persönlich ins Büro und überbring die Kündigung.

Übrigens muß eine Vermieter bzw. die HV den Erhalt einer Kündigung nicht bestätigen. Wenn sie nachweisbar fristgerecht zugegangen ist, reicht das völlig aus.