Müssen beide Mieter die Kündigung unterschreiben?

5 Antworten

Wenn deine Freundin tatsaechlich Hauptmieterin ist und du somit auch nicht als Mieter im Mietvertrag stehst (moeglicherweise aber als genehmigter Mitbewohner), kann sie gegenueber dem Vermieter auch nur allein kuendigen. Du hast dann nichts mit dem zu tun.

Das du aber schreibst, sie stehe "an 1. Stelle" im Mietvertrag, vermute ich eher, dass ihr tatsaechlich beide Mieter seid. Dabei spielt es dann keine Rolle, welcher der beiden Mieter an erster und welcher an zweiter Stelle genannt wird. Es haften beide gemeinsam und es koennen auch nur beide gemeinsam kuendigen.

Entscheidend wäre dabei, dass der FS den MV auch unterschrieben haben müsste. Nur dann wäre er tatsächlich Vertragspartner und müsste die Kündigung mittragen.

Alle Mieter, die gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben müssen auch gemeinsam kündigen.

Beide müssen unterschreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn deine Freundin und du als Mieter eingetragen sind und den MV unterschrieben haben, kann dieser nur gemeinsam von euch beiden gekündigt werden.

Solltest du nur als Mitbewohner aber nicht Mieter aufgeführt sein und den MV nicht unterschrieben haben, müsste lediglich die Freundin alleine kündigen (schriftlich per Einwurfeinschreiben und ohne Begründung mit Dreimonatsfrist), jetzt noch frühestens zum 31. Oktober 19 oder später kündbar.

Sollte ein Kündigungsverzicht vereinbart sein oder der MV befristet sein, müssten die Konditionen beachtet werden.

Wenn es keinen Grund dagegen gibt, unterschreibt einfach beide. Dann seid ihr auf der sicheren Seite ...