Kündigung Schwangerschaft+Umzug+Arbeitsamt?

7 Antworten

Dein Vertrag ist befristet, das bedeutet wenn er nicht verlängert wird, dann läuft er automatisch zu dem Datum aus. Und du kannst davon ausgehen dass er nicht verlängert wird, er muss nicht gekündigt werden, weder von dir noch vom AG.
Aber das ist ja gerade eher wünschenswert für dich. Du darfst nur nicht vergessen dich 3 Monate vor Ablauf beim Arbeitsamt zu melden, ansonsten gibt es eine Sperre. Das heißt du kannst umziehen, und dich im März beim Arbeitsamt anmelden, dann kriegst du ab 1.7. dein ALG1.
Und ab Geburt dein Elterngeld.

In einer Schwangerschaft zu kündigen ist das dümmste was Frau tun kann. Beim Elterngeld wird nur das Einkommen angerechnet, bekommst du ALG oder andere Ersatzleistungen wird das beim Elterngeld nicht berücksichtigt und mit 0€ bewertet.

Da du ein BV hast brauchst du dir keinerlei Sorgen über deinen Aufenthalt machen, du musst deinem AG lediglich deine Anschrift mitteilen.

Ein befristeter Vertrag ist befristet er läuft dann nicht automatisch weiter. Es bedarf keiner Kündigung weder von dir noch vom AG.

Sollte es sich allerdings um die Probezeit handeln(die sich normalerweise auf 6 Monate beschränkt) läuft dein Vertrag natürlich weiter.

Das mit der Befristung wie du deinen Vertrag beschreibst ist irritierend.

Entweder der Vertrag ist befristet, dann läuft er zum Fristende ohne weiteres aus oder aber er ist unbefristet.

Gekündigt werden kannst du in deinem Zustand (fast) gar nicht. Auslaufen kann der befristete Vertrag aber ohne weiteres, das Vertragsende habt ihr schliesslich vertraglich vereinbart.

Zum Beschäftigungsverbot: Was hindert dich einfach nach Hause zu fahren. Verpflichtungen gegenüber dem AG hast du doch auf absehbare Zeit nicht. Selbst der Umzug ist hier möglich. Dem AG wird es egal sein wo du dich im Beschäftigungsverbot aufhälst und wo du dann das vermutlich sich anschliessende Mutterjahr verbringst.

Den bestehenden Arbeitsvertrag, egal ob befristet oder unbefristet, tangiert dein Aufenthalt mEn momentan nicht. Dein AG müsste allerdings wissen wie er dich postalisch erreichen kann.

Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast,dann endet dieser automatisch,es bedarf weder Kündigung noch Aufhebungsvertrag,damit hat sich deine Befürchtung erledigt !

Du meldest dich dann 3 Monate vor Ablauf deines Vertrages bei der Agentur für Arbeit Arbeit suchend und am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos,wirst aber durch dein Beschäftigungsverbot dann keinen Anspruch auf ALG - 1 haben.

Bist du dann nicht auf finanzielle Hilfe wegen deinem Umzug angewiesen,dann kannst du zu deiner Familie ziehen und da bei Bedarf beim Jobcenter dann ALG - 2 beantragen,nachdem du dich beim Einwohnermeldeamt angemeldet hast.

Deinen erworbenen ALG - 1 Anspruch kannst du dann geltend machen wenn du der Arbeitsvermittlung wieder zur Verfügungen stehen kannst.

Bei einem befristeten Vertrag bedarf es keiner Kündigung. Dein Vertrag läuft somit per 30.6. aus - gleichgültig ob nun eine Schwangerschaft besteht oder nicht. Und wenn eh ein Beschäftigungsverbot besteht warum / wozu sollte dann eine vorzeitige Kündigung Deinerseits ausgesprochen oder ein Auhebungsvertrag geschlossen werden?