Kündigung ohne Grund i.d.Probezeit ( zeitarbeit).Was ist mit dem Arbeitsamt?

6 Antworten

Die Sache ist ja nun etwas unglücklich. Wer schon am ersten Tag krank ist, hat natürlich ganz schlechte Karten.

Sofern vom Arbeitgeber gekündigt wurde und es keine fristlose Kündigung war, dürfte es keine Sperre geben.

Jedoch musst du den Arbeitsplatzverlust unverzüglich dem AA melden.

Du müsstest nur mit einer Sperre rechnen, wenn du selbst gekündigt hättest oder wenn dir aufgrund einer groben Pflichtverletzung (Diebstahl, Arbeitsverweigerung etc.) fristlos gekündigt worden wäre.

Melde dich sofort wieder arbeitslos und teile dort mit das du leider krank wurdest und deshalb sofort wieder gekündiegt wurdest du hast ja die ateste von deinem artz der kan dir das auch notfals bestätiegen.Sofort wen man gekündiegt wird oder spätesten am nächstentag sollte man sich arbeitslos melden da dasauch für die leistungen wichtieg ist bei krankheit würde ich das erstmal telefonisch und zusätzlich schriflich machen und danach nochmal persönlich wen es einm besser geht.

Wenn demjenigen gekündigt wurde in der Probezeit, hat er sich sofort wieder beim Arbeitsamt zu melden. Es ist ja keine fristlose Kündigung, deshalb dürfte es keine Sperre geben.

Warum gekündigt wurde, spielt keine Rolle. "Ohne Grund" bedeutet ja genau, dass ohne Grund gekündigt wurde, und dsa in der Probezeit zu Recht.

Und ihm wurde doch nicht "vor Antritt" der neuen Stelle gekündigt. Der Arbeitsvertrag hat ja schon begonnen - nur begann es dummerweise mit Krankheit...

Ob die Krankheit der Grund ist, bleibt nicht nachweisbar.

Muss er dann wieder eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitsamt dem letzten Arbeitgeber ( Zeitarbeitsfirma die gekündigt hat) zum ausfüllen geben obwohl nie dort wirklich gearbeitet hat oder was verdient hat? Da er ja am ersten Tag krank wurde und noch während der Krankheit die Kündigung bekam.

@survina86

Vermutlich schon... Sollte einem aber das Arbeitsamt sagen, wenn man danach fragt....

Da der Arbeitgeber gekündigt hat, dürfte es keine Probleme geben, geh erstmal zum arbeitsamt und melde dich wieder arbeitssuchend :)

Du bekommst keine Sperre, wenn du gekündigt wirst. Und wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat, gilt man immer als arbeitsuchend. Hat mir mal eine Angestellte vom Amt erklärt.

Du bekommst keine Sperre, wenn du gekündigt wirst.>

Wenn die Kündigung in dem Verhalten des Arbeitnehmers begründet ist, gibt es auch hier eine Sperre - jedoch Krankheit zählt mit Sicherheit nicht dazu

@Spassbremse1

Und wenn kein Grund angegeben ist?