Wann bezahlt das Arbeitsamt Umzugskosten?

8 Antworten

Nur wenn bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, das einen Umzug erforderlich macht, gibt es die Chance den Umzug von der Arbeitsagentur finanziert zu bekommen.

Nur wegen einer vagen Möglichkeit gibt es keinen Zuschuss. Grundsätzlich müssen solche Kosten VORHER beantragt und genehmigt werden.

Ein Umzug ist Privatsache und man kann die Kosten lediglich als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

NLUngureanu 
Fragesteller
 16.10.2015, 16:44

Der Arbeitsplatz wäre auf jeden Fall sicher. Die Frage ist nur, ob wir sie annehmen können. Schließlich ist ein Umzug recht teuer und momentan übersteigt es unsere Finanzen.

DerHans  16.10.2015, 18:21
@NLUngureanu

Dann soll der Arbeitgeber das SCHRIFTLICH geben, dass der Arbeitsvertrag nur zum Tragen kommt, wenn der Umzug erfolgt.

Eine verbindliche job Zusage, die Euch langfristig finanziell von ergänzenden Sozial-Leistungen unabhängig macht .. 

 Arbeitgeber die ein großes Interesse an den neuen Mitarbeiter haben beteiligen sich , oder übernehmen auch Umzugskosten, helfen bei der Wohnungsbeschaffung..

Da ein Umzug meist mit hohen Kosten verbunden ist, er aber dafür sorgt, dass der Vater wieder einen Job findet, hat der Gesetzgeber  daher dafür gesorgt, dass die Bundesagentur für Arbeit sich an Umzugskosten, die durch die Annahme einer neuen Arbeitsstelle verursacht werden, beteiligt. 

Voraussetzung dafür ist eine Entfernung zum neuen Arbeitsplatz, die eine tägliche Fahrzeit von zweieinhalb Stunden überschreitet.

Also: schnell mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit sprechen.

DerHans  16.10.2015, 16:37

Das gilt nur bei einem konkreten Arbeitsplatzangebot, das einen Umzug erforderlich macht.

Muellermaus  16.10.2015, 16:39
@DerHans

Ja, das habe ich vorausgesetzt, da von einer passenden Stelle geschrieben wurde.

Mit einem guten Grund oder Stadt Wechsel 😅

NLUngureanu 
Fragesteller
 16.10.2015, 16:45

Was zählt denn noch als guter Grund? Ein Jobangebot ist klar, aber sonst?

Hier ist alles zusammengefasst - entweder es liegt ein Härtefall vor oder die Jobchancen sind in einer anderen Region so gut, dass ein konkretes Jobangebot vorliegt. Siehe: https://www.ummelden.de/umzug-arbeitsamt.html

Umzugskostenhilfe – Voraussetzungen

Die Auslagen wie Transport- und Verpflegungskosten sowie Mietkaution und eventuelle Erstausstattung werden nur dann vom Amt getragen, wenn ein Wohnungswechsel aus einem der folgenden Gründe vollzogen wird:

Antritt einer neuen Arbeitsstelle in einer anderen Gemeinde (gegen Vorlage des entsprechenden Arbeitsvertrages)

Auflösung eines gemeinsamen Haushaltes durch Scheidung (gegen Vorlage der Scheidungspapiere)

Familienzuwachs erfordert mehr Wohnraum (Vorlage des Mietvertrags)Mietkostensenkung (Vorlage des Mietvertrags)Kündigung durch den Vermieter (Vorlage des Kündigungsschreibens)

Medizinische Indikationen wie chronische Erkrankungen oder Verletzungen, die eine andere Wohnsituation erfordern (Vorlage des ärztlichen Attests)

Nicht akzeptiert werden:

Haushaltszusammenführungen

Die Aussicht bzw. erhöhte Chancen auf eine neue Arbeitsstelle an einem anderen Wohnort

Mietmängel

Bei unter 25-Jährigen: Der Auszug aus der elterlichen Wohnung (Ausnahme: Antritt einer Ausbildungsstelle in einer anderen Stadt oder schwerwiegende zwischenmenschliche Probleme wie körperliche Gewalt)