Kündigung per Einwurf ohne Briefmarke?

6 Antworten

Obs über Post oder eigenen Einwurf gekommen ist ist an sich egal Aber ne fristlose Kündigung ist ohne richtige Begründung nicht wirksam auch ne normale Kündigung nicht. Ohne Begründung geht nur in der Probezeit

Xipolis  24.07.2016, 01:58

Erstmal ist sie wirksam, ist man nicht einverstanden, muss man binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.

Und man sollte sich sofort arbeitslos melden.

Hallo zusammen mein Freund hatte heute einen Kündigung bekommen Einwurf. Auf den Brief stand nicht ob es per Post oder per Einwurf gebracht worden ist.

Normalerweise nimmt sich der Personaler dann ein, besser zwei Zeugen für den Einwurf mit.

Er hat keinen festen Vertrag nur befristete, und die Firma wusste dass er heute operiert wird deshalb haben die denn gebracht. Er wurde fristlos gekündigt ohne Grund. Es gibt nicht mal ein Stempel von der Firma und oben auf dem Kopf Druck steht nicht mal das ist per Einwurf geworfen ist. Meine Meinung nach ist der Kündigung unwirksam. Was hält ihr davon.

Da ich die Kündigung nicht gesehen habe und Du sie nicht eingestellt hast, kann ich nicht beurteilen, ob ein Formmangel vorliegt. Wichtig, ist dass aus ihr die Firma und Dein Freund sowie die fristlose Kündigung eindeutig hervor geht. Die Kündigung muss mit Datum im Original unterschrieben sein und zwar von demjenigen der auch die Arbeitsverträge unterschreibt.

Außerdem muss auf eine Kündigung kein Grund stehen. Der Grund wird erst in einem Gerichtsverfahren relevant.

Seit wann ist Dein Freund in der Unternehmung tätig?

Wieviele Angestellte hat die Unternehmung?

Ansonsten sollte Dein Freund bei einer fristlosen Kündigung auf jeden Fall Kündigungsschutzklage bei seinem örtlich zuständigen Arbeitsgericht einreichen, damit mindestens eine ordentliche Kündigung erreicht wird. Für die Formulierung hilft die Rechtsantragsstelle dort.

Für die Klage läuft eine Frist von drei Wochen, danach wird die Kündigung wirksam. Er muss sich unbedingt wehren, da er sonst auch beim Arbeitslosengeld gesperrt wird (und damit den Krankversicherungschutz nach einer einmonatigen Übergangsfrist verliert)

Er sollte sich ferner umgehend arbeitslos melden.

Wie der Brief zugestellt wird ist nicht wirklich wichtig. Wenn der Brief unter Zeugen eingesteckt wurde, dann gilt der als Zugestellt.

Zum Rest habe ich aber meine Zweifel. Es kommt wirklich darauf an was in dem Arbeitsvertrag steht.

Die Kündigung wurde wirksam zugestellt. Wie sie zugestellt wurde ist dabei vollkommen egal.

Wenn kein Stempel von der Firma drauf ist, ist sie unwirksam, kann ja irgendwer gewesen sein