Einwurf-Einschreiben angeblich nicht erhalten?
Hallo, ich habe vor drei Wochen meinem Arbeitgeber meine Kündigung per Einwurf-Einschreiben zukommen lassen. Hatte jetzt drei Wochen Urlaub, als ich gestern in unsere Firma gekommen bin und ich nachfragte warum ich keine Zustellungsbenachrichtigung / bzw. Bestätigung bekam hieß es das er die Kündigung nie erhalten hätte. Als ich Ihn dann darauf hinwieß das ich online per Sendungsnummer nachvollziehen kann das es eingeworfen wurde lachte er nur und meinte das soll ich mal beweißen.
Meine Frage nun, sollte ich vor Gericht ziehen, gilt dann die Kündigung als erhalten? Klar er könnte sagen der Brief wäre leer gewesen, aber wer würde das glauben? Nun habe ich aber etwas rechergiert, wenn er sagt er hätte den Brief trotz onlinestatus nicht erhalten, was kann ich dann tun? Gilt das Einwurf Einschreiben vor Gericht?
Vielen Dank im vorraus
8 Antworten
Wenn ich ein Einschreiben verschicke, dann bekomme ich doch in aller Regel eine Bestätigung über die Abgabe des Einschreibens. Wenn dann der Empfänger behauptet ein solches nicht bekommen zu haben, wirkt das eher unglaubwürdig. Hier würde ich sofort zum Arbeitsgericht gehen und eine Klage gegen den AG veranlassen. Wenn man schon mehr bezahlen muss für so einen Brief, muss man sich auch sicher sein können, dass der Empfänger diesen auch bekommt. Das Einwurf-Einschreiben dürfte or Gericht Bestadn haben.
Mit einem Einschreiben kann man nicht beweisen WAS der Inhalt des Schreibens war.
Dazu braucht man eine Zustellung per Gerichtsvollzieher. Der beglaubigt auch den Inhalt.
Kostet 7.50
Damit ist bewiesen, dass dein Chef irgendwas erhalten hat. Was genau er erhalten hat, ist damit nicht bewiesen. Du hättest ja auch leeres Papier schicken können.
Allerdings kommt es in der Praxis eher selten vor, dass jemand, der kündigen will, leere Blätter oder gar ganz leere Umschläge versendet.
So ganz weltfremd sind meist auch Richter nicht...
Dass das Einwurfeinschreiben in "seinen Machtbereich" ging musst du dann wohl vor dem Arbeitsgericht einklagen. Der Richter hört sowas nicht zum ersten Mal und wird dir sicherlich Recht geben. Aber, du musst vor das Arbeitsgericht gehen. Besser bei so wichtigen Dingen ist das Übergabe-Einschreiben mit Rückschein oder per Gerichtsvollzieher.
Hey, die ganze Sache ist zwar schon länger her, aber wie ist es denn ausgegangen?
Ahja super, gott sei dank! ;)
Hi, ich bin vors arbeitsgericht und der Richter meinte nur auf seinen Spruch von wegen beweisen das er nachweisen soll was in dem einschreiben war! :) Richter hat mir recht gegeben und die Sache war in nicht mal 10 Minuten vom Tisch! Nachweis der Post für die Zustellung reichte