Bei fristloser Kündigung Auto zurückgeben?

8 Antworten

Es gibt doch mit Sicherheit einen Uberlassungsvertrag oder eine Dienstwagenrichtlinie, die regelt, wo das Fahrzeug zu übergeben ist. Dort solltest du nachsehen. Eventuell steht das auch im Arbeitsvertrag.

Wenn es keine Regelung geben sollte, dann bestimmt sich der Leistungsort nach der Natur des Rechtsverhältnisses. Hierbei dürfte unter anderem eine Rolle spielen, wo der Wagen übergeben wurde, wozu er überwiegend genutzt wurde und wo. Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es nicht. Ich bezweifle, dass die Wohnsitzregelung des § 269 I BGB hier zur Anwendung kommen kann.

Der Haftpflichtversicherungsschutz besteht fort, für Schäden am Fahrzeug musst du bei widerrechtlicher Nutzung aber selbst haften.

Wenn du das Fahrzeug in der Firma. übernommen hast, so hast du das Fahrzeug auch am Firmensitz zurückzugeben. Du hast einen Überlassungsvertrag für das Fahrzeug. Darin dürfte sicher nicht stehen, dass die Firma das Fahrzeug von deinem Wohnort abzuholen hat.

Es ist Eigentum der Firma. Mit deinem Ausscheiden aus der Firma entfällt dein Anspruch auf eine weitere Nutzung des Fahrzeuges.

Der Versicherungsschutz wird davon nicht berührt. Die Firma hat das Auto versichert.

Mit Wirkung der fristlosen Kündigung kann dir der Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung die weitere Nutzung des Fahrzeuges untersagen.

Fahrzeug in der Firma abstellen und Schlüssel abgeben. Vielleicht noch ein paar Fotos vom Auto machen, damit man dir nicht nach deinem Ausscheiden, Schäden am Fahrzeug anlastet, für die du nicht verantwortlich bist.

Also,

in der fristlosen Kündigung solltest Du aufgefordert werden, sämtliche Firmeneigentum zurückzugeben. Ist das der Fall ? Grundsätzlich ist es mal so, das der PKW auch weiterhin versichert ist. Als Übergabeort für das Firmeneigentum gilt immer der Ort an dem Du das Fahrzeug erhalten hast bzw. der Ort, an dem Du hauptsächlich tätig gewesen bist ( falls Du in nem Büro in Deiner Stadt gearbeitet hast ).

Ist die fristlose Kündigung rechtens? Wenn ja...abgeben und der fall ist erledigt. Hier sei darauf zu achten, das Dein Arbeitgeber bei Deiner letzten Lohnabrechnung den Wagen auch nur anteilig berechnet. Gern wird der hier aber in vollem Umfang berechnet. Gerne kündigen Arbeitgeber auch einfach nur fristlos, da Sie nur so sofort an den Firmenwagen kommen. Denn bei einer normalen Kündigung hättest DU ihn bis zum letzten Tag weiterfahren dürfen, da er A zur privaten Nutzung war und B ein wichtiges Gehaltsbestandteil ist auf das Du Anspruch bis zum letzten tag hast.

Sollte die fristlose Kündigung nicht rechtens sein würde ich auch bezüglich des Firmenwagens klagen. Denn hier gilt laut ständiger Rechtssprechung Folgendes: Sollte das Arbeitsgericht deine fristlose Kündigung in eine fristgemäße Kündigung umwandeln, hättest Du auch Anspruch auf den Firmenwagen gehabt. Dein Arbeitgeber hat die dann A eine Entschädigung zu zahlen die pro Monat so hoch ist wie die 1%- Regelung. Weiterhin hat er Dir alle kosten zu ersetzen, die Du nicht gehabt hättest, wenn Dir der Wagen noch zur Verfügung gestanden hätte ( auch Benzin ). ( War bei mir mit nem geplanten Urlaub so, hab mir einen Leihwagen genommen )

Noch Fragen?

hoffe ich konnte Dir weiterhelfen !?

Hallo,

danke für deine Antwort. Und wie sieht es aus bzw. was kann passieren, wenn ich einfach den Autoschlüssel denen zuschicke und die Adresse hinschreibe wo das Auto steht? Geht das auch? Dann spare ich mir die Zugfahrt von mehreren Stunden.

@Vini2010

Also war die Übergabe bzw. Dein Hauptarbeitsort auch 6h entfernt !?

Wurdest Du denn aufgefordert das Auto dorthin zu bringen ??? Die Übergabe muss aber auch in Deinem Interesse persönlich stattfinden, da es ja ein Übergabeprotokoll mit eventuell aufgelisteten Schäden geben wird.

@DieZeitarbeit

Ja, ich soll das Auto dort hinbringen, die Niederlassung war aber "nur" 100 km weg, wo ich jeden Tag hin bin. Dokumentiert habe ich schon alles am Auto was Schäden (alte) betrifft. Was kann mir denn passieren, wenn ich den Schlüssel einfach denen zuschicke?

@Vini2010

Hm...

Also was alles passieren kann bzw. was man Dir alles unterstellen könnte wenn Du den Schlüssel dorthin schickst brauch ich wohl nicht zu erwähnen. Ich an Deiner Stelle würde den Wagen in die 100km entfernte NL bringen und mir per Übergabeprotokoll alles bestätigen lassen. Das sollte in jedem Fall ausreichen. Ich denke das kein Zwang besteht in die NL zu fahren die 6h entfernt ist.

@DieZeitarbeit

na gut, was soll denn passieren? bzw. was wollen se mir unterstellen? sie haben ja den schlüssel und können sich das auto abholen. vom zustand mache ich fotos, dann hab ich auch was in der hand.

Hallo,

also diese frage kann ich Dir 100%ig genau beantworten, da selbst erlebt.

Wichtig ist hier aber mal Folgendes:

War vereinbart, das Du den Wagen auch zur privaten Nutzung hast? Also hast Du ihn durch die 1%.Regelung bezahlt ?

Wenn ich das weiss kann ich Dir sofort antworten und Möglichkeiten nennen...

Hallo,

ja, ich habe den Wagen auch zur privaten Nutzung.

Würde mich über eine hilfreiche Antwort von dir freuen. Danke!

Das must Du die Karre wohl in der Fa stehen lassen. Ich hatte auch mal so eine Firmenwagenregelgung und habe dann in der Kündigungszeit (ich habe selbst gekündigt) 400 EUR Entschädigung pro Monat bekommen, weil ich den Firmenwagen nicht mehr genutzt habe. Die Fa hatte mich in der Kündigungszeit freigestellt (hatten Angst, ich würde in der Zeit Kunden abwerben.) An dem Tag, an dem Du aus der Fa ausscheidest, mußt Du den Wagen abgeben.