Kündigung nach Weiterleitung von privaten Chats?

2 Antworten

Die Kündigung ist natürlich rechtmäßig - auch fristlos, denn das Arbeitsverhältnis ist unwiderbringbar zerrüttet und es ist dem Chef NICHT zuzumuten mit Jemanden zusammenzuarbeiten, der ihn beleidigt.

Dass die Weiterleitung keine Zustimmung hatte, ist vollkommen irrelevant. Ich darf auch Niemanden blöde Sau nennen und mich dann beschweren, dass Jemand gepetzt hat.

Klagen kann man versuchen, wird keinen Erfolg haben. "Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses"

"Hat sich Person D strafbar gemacht weil er Ausschnite aus dem privaten Gruppenchat an den Vorgesetzten weitergeleitet hat?"

Grundsätzlich ist das Weiterleiten nicht erlaubt. Gilt als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht

"Und hat der Vorgesetzte und die Peronalabteilung sich damit strafgemacht gemacht, weil sie sich die privaten Chats angeguckt haben und gegen A,B,C und E verwendet haben?"

Nein.

"Weitere Frage: Person D ist nicht mehr in der Gruppe. Personalleiterin will Chats vergleichen und bittet um den gesamten Chat. Person A,B,C und E sind damit einverstanden. Person D, der zum Zeitpunkt der Nachrichten noch in der Gruppe war, wurde noch nicht gefragt. Dürfen A,B,C und E diese Chats ohne die Genehmigung von D weiterleiten, da er zuvor schon Ausschnitte weitergeleitet hat?"

Nein - gleiches Szenario wie oben

Falls nein: Können A,B,C und E die Chats weiterleiten, indem sie den Namen von D schwärzen?

Nein. Denn das Gesagte der Person steht trotzdem da und man kann Rückschlüsse darauf führen wer das denn gesagt hat

ROBABA 
Fragesteller
 10.07.2021, 15:51

Danke für die schnelle Antwort.

Aber darf der Arbeitgeber einen nur basierend auf einen privaten Chat einfach so fristlos kündigen? Ist das keine private Meinung? Vor allem, da dies die Jugendsprache von A,B,C und E sind. Im Gespräch wurden wir zum Teil angegriffen wieso wir so reden.

D hat im übrigen Bilder, wo er ebenfalls drauf war und Nachrichten wo er über die Beleidigungen lacht und Person B und C beleidigt nicht weitergeleitet. D.h. nur einzelne Ausschnitte qeitergeleitet, damit D als Saubermann wegkommt.

LePetitGateau  11.07.2021, 17:27
@ROBABA

Eine Beleidigung ist nie eine private Meinung. Sondern strafbar und nur das. Muss vom Arbeitgeber gegen ihn gerichtet nicht akzeptiert werden

Jeder Arbeitgeber, der so gelinkt wird, muss nicht einfach so, ich hoffe, der macht das auch. Her mit den Schlüsseln und auf nimmerwiedersehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ROBABA 
Fragesteller
 11.07.2021, 17:30

Es ging hier um eine juristische Frage. Da wurde nicht um eine persönliche oder moralische Antwort gebeten. Tz danke