Fristlose Kündigung - alleinerziehende -Kündigungsschutzklage eingereicht. Welche Chancen habe ich beim Arbeitsgericht?
Vor 1 Woche habe ich eine fristlose Kündigung bekommen, weil ich 1,5 Std.früher wegen akutem Migränranfalls meinen Arbeitsplatz verlassen habe. Der Betrieb hatte an dem Tag um 13 Uhr geschlossen und meine Arbeitszeit geht bis 16 Uhr und ich bin um 14:30 gegangen. Die Leiterin war in dieser Woche im Urlaub, so dass ich ihr unverzüglich am Montag meldete, dass ich früher gegangen sei. Sie meldete dies an die Vorgesetzten. Ich arbeitete weiterhin normal und erhielt per Post einen Aufhebungsvertrag und einen Tag später eine fristlose Kündigung 'aus wichtigem Grund'. Ich muss dazu erwähnen, dass ich noch nie eine Abmahnung bekommen habe..dort bin ich 7 Jahre beschäftigt und ich bin alleineruiehend. Habe Kündigungsschutzklage eingereicht. Wie stehen meine Karten vor Gericht? Bitte um Rat oder Erfahrungen..Danke;)
6 Antworten
Eine fristlose Kündigung muss einen Grund haben. Nur m diesen Grund geht es.
angegeben war ' aus wichtigem Grund'. mehr nicht...nehme an es geht um die 1 Stunde..das wäre höchstens eine Abmahmung.
mein Anwalt sagt, das gerechtfertigt keine Kündigung..
ausserdem habe ich es ja auch unverzüglich gemeldet. vorher ging es nicht, da die Leiterin im Urlaub war..
dein Anwalt kennt sich sicher besser aus als ich.
Alleinerziehend ist kein Schutzgrund - der Kündigungsgrund ist maßgebend und davon lese ich nix
Den kenne ich nicht. Wie gesagt, 1 Stunde früher gehen wegen akuter Erkrankung ist fuer mich kein fristloser Kündigungsgrund..
Niemand ausser Dir kennt den Kündigungsgrund....?
Ein fristlos er Kündigungsgrund ist für mich nicht wenn man 1,5 Stunden wegen Erkrankung den Betrieb verlässt. Einen anderen Grund kenne ich leider nicht...
Die meisten Arbeitsgerichte sind auf der Seite der Arbeitnehmer. Für eine Kündigung überhaupt und ganz besonders eine fristlose muss der Arbeitgeber sehr wichtige Gründe haben!
Dass jemand sich jemand während eines Arbeitstages krankmeldet, rechtfertigt keine Kündigung, auch keine Abmahnung! Ich hoffe, du hast dich bei deinem nächsten Vorgesetzten oder wenigstens bei einem Arbeitskollegen abgemeldet und bist nicht einfach gegangen.
Das Verhalten deines Arbeitgebers ist merkwürdig. Erst erhältst du einen Aufhebungsvertrag, den du richtigerweise nicht unterschrieben hast, dann eine fristlose Kündigung ohne nachvollziehbaren Grund. Damit hat dein Arbeitgeber vor Gericht ganz schlechte Karten! Deine Kündigungsschutzklage wird wohl erfolgreich sein.
Du musst dir aber einen Anwalt nehmen, und zwar schnell!
MfG
Arnold
Ja, dein Schicksal erleiden immer mehr Menschen, die bei gierigen und gewissenlosen Arbeitgebern arbeiten müssen. Ich bin zuversichtlich, dass du Erfolg bei Gericht haben wirst, und drücke dir fest beide Daumen! :-)
Kommt auf das Fehlverhalten an, ob dies eine fristlose Kündigung berechtigt
Ich weiss nicht was der ' wichtige Grund' sein soll. Wahrscheinlich weil ich 1,5 std. Früher gegangen bin wegen Krankheit. Wie gesagt, habe vorher noch nie ein Abmahnung belommem
Ich denke, dieses Verhalten würde eine Abmahnung rechtfertigen, aber keine fristlose Kündigung.
Du wirst doch einen Anwalt haben? Was sagt der?
Ich denke, es läuft auf eine ordentliche Kündiung raus. Ob es eine Abfindung gibt - keine Ahnung. Versuch auf jeden Fall, eine rauszuschlagen.
Hallo Arnold, danke für deine Antwort. Mein Anwalt hat das selbe gesagt. Ich habe meiner Kollegin am nächsten Tag bescheid gegeben, da an diesem Tag niemand mehr da war. Die Leiterin kam erst vier Tage später aus dem Urlaub und ich habe es ihr unverzüglich mitgeteilt.
Ich nehme eher an bzw. habe schon das Gerücht gehört ich sei 'zu teuer'. Ich gehe davon aus man wolle mich 'loswerden'.
drücke mir die Daumen...