Kündigung nach 24 Jahren Arbeit und gebrochnen Rücken bei Edeka?

5 Antworten

Deine Frage kann man erst dann vernünftig beantworten, wenn man den gesamten Sachverhalt kennt und insbesondere das Kündigungsschreiben gesehen hat. Da dies auf diesem Forum nicht möglich / zulässig ist, sollte deine Freundin sich am besten so schnell wie möglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Ansatzpunkte für die Unwirksamkeit der Kündigung könnten sein

  • mangelnde Schriftform der Kündigung, § 623 BGB,
  • sozial ungerechtfertigte Kündigung, § 1 KSchG und
  • Verstoß gegen den besonderen Kündigungsschutz nach den §§ 168 ff. SGB IX.

Selbst wenn die Kündigung aktuell unwirksam sein sollte, wird sie gem. § 7 KSchG nämlich automatisch wirksam, wenn nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben wird. Wenn man berücksichtigt, dass man im Regelfall nicht unmittelbar einen Termin beim Anwalt bekommt und dieser auch noch etwas Zeit für die Bearbeitung einer Klage braucht, sollte man wirklich unmittelbar nach dem Erhalt der Kündigung einen Anwalt beauftragen.

Ein gesetzliches Erfordernis, einen Anwalt zu beauftragen, besteht allerdings nicht. Deine Freundin könnte auch versuchen, alleine gegen Edeka zu klagen. Die Klage kann nämlich auch mündlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Die dortigen Beamten der Geschäftsstelle helfen einen im Rahmen des gesetzlich zulässigen. Eine Beratung findet bei Gericht aber natürlich nicht statt, daher wäre diese Option im Fall deiner Freundin wohl nicht zielführend.

Wenn man aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, ist eine krankheitsbedingte Kündigung durchaus möglich. Allerdings stehen davor recht hohe Hürden. Man würde vor Allem erwarten, dass der Versuch einer Verbesserung der Situation unternommen wird. Es könnte sich also ergeben, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist. Das kann man aber nur per Klage beim Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen erfahren.

Eine Kündigung kann durchaus aus einem einzigen Satz bestehen und muss im Schreiben auch nicht begründet werden. Sollte es aber zu einem Prozess kommen, werden die Gründe hinterfragt werden.

wenn sie in Zukunft nicht mehr arbeiten kann, dann darf sie gekündigt werden. Das muss im Einzelfall dann geprüft werden, ob alles rechtens ist. Krankengeld bekommt sie ja weiter bis April. Ggf. kann sie ja Erwerbsminderungsrente beantragen. Oder, wenn sie wieder etwas gesünder ist, dann kann sie Arbeitslosengeld 2 Jahre erhalten.

Sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Was denn sonst?

Der kann im Vorfeld klären, ob eine Klage sinnvoll ist.

Kündigungsschutzklage sofort per Anwalt einreichen und zumindest auf Abfindung gehen (1/2 Monatsgehalt/Jahr Zugehörigkeit)