Welche Nachteile gibt es bei Tabellengehalt plus Zulage?

3 Antworten

Du musst Dich nicht darauf einlassen - es gilt, was im Arbeitsvertrag steht. Für alles Weitere muss es einen beidseitigen Änderungsvertrag geben oder eine Änderungskündigung des Arbeitgebers, die dann aber begründet oder als Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat vereinbart sein muss.

Grund für die gewünschte Änderung könnte sein, dass bei zukünftigen tariflichen Gehaltserhöhungen nur das Gundgehalt berücksichtigt oder sogar erst die Zulage aufgezehrt wird, bevor Ihr mehr kriegt. Außerdem könnte er versuchen, irgendwann die Zulage zu streichen, weil die in der Vereinbarung dazu an bestimmte Leistungen oder Tätigkeiten gekoppelt ist.

Das ganze Ding ist vom BR mit der GF vereinbart worden. Es gibt natürlich auch eine Betriebsvereinbarung darüber. Allerdings haben wir nichts unterschrieben und auch keine Änderungsvertreinbarungen zu unseren Arbeitsverträgen erhalten. Ich gehe somit davon aus, daß wenn es hart auf hart kommt, daß das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt absolut sicher ist - Tabellengehalt hin oder her. Natürlich haben wir das ganze auch erst einmal so hingenommen und viele haben überhaupt nicht weiter überlegt. Da das ganze aber so schöngeredet worden ist, vor allem vom BR hat mich sehr mißtrauisch gemacht. Ich weiß aber auch nicht so richtig wie man sich wehren kann ohne vor der Tür zu stehen. Ich weiß bisher nur von einem Kollegen, der mit Kündigung gedroht hat und nun wieder sein normales Gehalt hat. Der ist aber auch in einer Position, wo er es sich erlauben kann. Ich selbst kann meinen Job leider nicht so einfach riskieren mit Kind, obwohl mir die Sache absolut zuwider ist. Es ist und bleibt in meinen Augen Betrug am Arbeitnehmer.

@mickie2

Sprich doch mal mit dem Betriebsrat darüber. Möglicherweise gibt es Klauseln in der Betriebsvereinbarung, die meine Bedenken ausräumen oder gute Gründe, dem dennoch zuzustimmen. Bei einer Betriebsvereinbarung ist in der Tat oft keine individuelle Vertragsänderung mehr nötig.

Für die Sozialversicherung(en) gilt das gesamte Bruttogehalt. Auf Krankengeld und Rente sowie evtl AlG 1 wirkt sich das also nicht aus.

Das ist einfach eine Methode des Arbeitgebers, einen Teil des Gesamtgehaltes "unverbindlicher" zu gestalten. Der Weg ist dann nich weit, diese "Zulagen" erfolgsabhängig zu gestalten.

Können Zulagen auch wieder gekürzt oder sogar gestrichen werden

genau das können sie. Erfahrung :((((((

Wie es bei der Berechnung von Krankengeld etc, weiß ich leider nicht.

Was für ein Grund muß beispielsweise vorliegen um Zulagen zu kürzen ? Reicht auch schon eine innerbetriebliche Versetzung ?

@mickie2

keine Ahnung- könnte ich mir unter bestimmten Voraussetzungen vorstellen. Frage ist immer gibt es einen BR?!

Bei uns war es einfach so: Zulagen gekürzt- alle betriebs-und was weiß ich für immer auch notwendige Grundlagen waren erfüllt. Dummerweise war -im Vorfeld - niemand beim Anwalt.......

@mickie2

Die Zulagen können vom Erreichen bestimmter Geschäftsziele abhängig gemacht werden. Obwohl der Arbeitnehmer darauf meist gar keinen Einfluss hat, ist er dann "am Betriebsergebnis beteiligt" Die Zulage fällt also schmaler aus, oder wird im betreffenden Jahr gestrichen.

@BlnSteglitz

Wenn der Betriebsrat mit der Firmenleitung kungelt (im Interesse der Gesamtbelegschaft..... ) sollte man eben beim nächsten Mal einen anderen wählen.