Kann man durch Zahlung von Krankengeld auch die benötigten 12 Monate des ALG 1 vollmachen?

2 Antworten

Nach 12 neuen Beitragsmonaten (dazu gehört der Bezug des Krankengeldes dazu, da diese beitragspflichtig ist), erwirbt man nur eine Mindestanspruch von neuen 6 Monaten. Das Krankengeld setzt nach den 6 Wochen Entgeltfortzahlung ein. Es beträgt 75 % des Bruttolohns gekürzt um die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Hallo,

diese Frage ist etwas unorthodox, aber ich verstehe, was Du meinst.

Angerechnet werden nur die Zeiten der Lohnfortzahlung, also maximal 6 Wochen, denn da werden Rentenbeiträge und Arbeitslosengeld, sowie KK weiterhin abgeführt.

Bist Du weiterhin krank, werden diese Beiträge nicht mehr abgeführt und nur minimale Werte fiktiv berechnet. Du erwirbst also keinen längeren Anspruch und riskierst in die Berufsunfähigkeit abgeschoben zu werden, wobei Du dann vermutlich noch schlechter da stehst. LG