Kündigung Gewerbemietvertrag durch neuen Eigentümer ?
Hallo,
ich betreibe seit fünf Jahren ein Restaurant und bin auch Mieter (Gewerbe + Wohnraum ) im selben Gebäudekomplex. Ab dem 1.5.2017 geht das Gebäude an einen neuen Eigentümer der meinen Gewerbemietvertrag der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist wegen Eigenbedarf mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen will. Es ist meine Existenzgrundlage, vorher habe ich jahrelang ALG2 bezogen nachdem ich nun mir eine Existenz aufgebaut habe und einen Kundenstamm will der Eigentümer mir kündigen weil er an meinen Erfolg anknüpfen möchte. Der neue Eigentümer hat das Gebäude nur wegen der Möglichkeit der Eigennutzung gekauft, kann ich dagegen rechtlich vorgehen? Fällt es ggf unter einem besonderen Härtefall oder bestünde die Möglichkeit das mir das Gericht die Möglichkeit einräumt das Gebäude nachträglich selber zu kaufen? Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Der neue Eigentümer will lediglich die Gewerberäume selber nutzen, die Wohnung darf ich weiterhin als Mieter nutzen. Die Intention des Kaufes wird hierdurch ganz deutlich, mich als Gewerbetreibenden verdrängen um keine Ablöse zahlen zu müssen.
2 Antworten
Hey, es dürfte wohl so aussehen, das, wenn ein komplexer Mietvertrag geschlossen wurde, also Mieten und Pachten zusammen veranlagt wurden, kann das eine vom anderen, nicht einfach auseinander dividiert werden.
Es muss wohl so laufen, das kompl. gekündigt werden muss und anschließen ein neuer Mietvertrag, in diesem Fall für die Wohnung, abgeschlossen wird.
Bitte betrachten Sie meine Ausführung als Möglichkeit, nicht als fachlichen Rat. Jo.
Da denkst du wohl ein bisschen zu spät über einen Kauf nach. Wenn du das Geld hast und dein Restaurant läuft, hättest du vorher zugreifen können.
Der vorherige Eigentümer sowie die Bank haben allen Interessenten mitgeteilt das nur an Anleger verkauft wird die uns als Mieter behalten.
Daher haben wir auf einen Kauf verzichtet. Die Frage ist nun da wir als einzige Mieter , sowohl in der Gewerbeeinheit als auch in der darüber liegenden Wohnung sind, dies vor Gericht als Härtefall eingestuft werden könnte da letztendlich der Käufer das eigene Interesse verschwiegen hat.