Kündigung eines schwerbehinderten AN / Schwangeren bei Diebstahl?

6 Antworten

Heißt dass, wenn der AN etwas stiehlt muss trotzdem erst dieses Amt befragt werden?

Ja!

Das Kündigungsverbot ohne Zustimmung des Integrationsamtes (bei Schwerbehinderten) oder der zuständigen Aufsichtsbehörde (bei Schwangeren) gilt ausnahmslos und für jede Art von Kündigung.

Bei einer vom Arbeitgeber gewollten fristlosen Kündigung muss die Zustimmung innerhalb von 14 Tagen eingeholt werden, nachdem der Arbeitgeber vom Grund Kenntnis erlangt hat, die ihn zur Kündigung veranlasst.

Und könnten diese theoretisch sich gegen die Kündigung aussprechen?

Bei Vorliegen eines berechtigenden Grundes für eine fristlose Kündigung wird das nicht geschehen. Bei der Kündigung von Schwerbehinderten (so die Erfahrung aus der Betriebsratsarbeit) sind die Integrationsämter relativ arbeitgeberfreundlich.

Viel strengere Maßstäbe werden bei der Kündigung von Schwangeren angelegt.

Wäre es da klug als AG gleich zwei kündigen auszusprechen? Einmal ordentlich und einmal außerordentlich

Arbeitgeber sollten, wenn sie einem Arbeitnehmer fristlos kündigen, gleichzeitig hilfsweise eine ordentliche Kündigung aussprechen, die dann "greift", wenn die fristlose Kündigung in einem Klageverfahrens erfolgreich abgewehrt wird (und der klagende Arbeitnehmer nicht auch gleichzeitig erfolgreich gegen die ordentliche Kündigung geklagt hat); dann muss der Arbeitgeber nicht nochmal eine neue (ordentliche) Kündigung aussprechen, was ihn ansonsten zeit und Geld kosten würde.

Selbst wenn es so wäre, bei Diebstahl würde auch das I-Amt einer fristlosen Kündigung zustimmen und auch jedes Gericht würde dem zustimmen.

Die ordentliche Kündigung wird eigentlich fast immer zeitgleich mit der außerordentlichen ausgesprochen, für den Fall, dass die außerordentliche aus irgendwelchen Gründen unwirksam ist.

ja, da muss auch das Integrationsamt eingeschaltet werden. Die stimmen der Kündigung in diesem Fall auch zu. Diebstahl ist etwas ganz anderes und hat mit der Behinderung nichts zu tun.

Hallo,

die Kündigung wegen Diebstahl stellt in den meisten Fällen ein Kündigung aus wichtigem Gruß dar, daher ist sogar eine fristlose Kündigung meisten rechtens. Da bilden Schwerbehinderte keine Ausnahme.

Lieben Gruß
clown999

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Familiengerd  15.02.2020, 18:20

Aber auch bei einer fristlosen Kündigung muss vorher die Zustimmung der zuständigenn Behörden/Ämter eingeholt werden - und danach wurde gefragt.