Kann ich eine bereits abgegebene Kündigung (als Arbeitnehmer) durch Abgabe einer zweiten Kündigung zeitlich korrigieren?

1 Antwort

Selbstverständlich:

Sofern - wie bereits von Dir erwähnt - die Kündigungsfrist noch eingehalten wird, kannst Du auch nochmals kündigen zu einem früheren Termin.

Das kann seinerseits aber auch der Arbeitgeber, sofern es sich bei seiner Kündigung dann nicht (beweisbar) um eine unerlaubte Gegenkündigung (sozusagen als "Rache-Reaktion" auf Deine - erste - Kündigung) handelt.

Nur zu einem späteren als dem ersten Kündigungsdatum kannst Du nur dann kündigen, wenn der Arbeitgeber mit dieser späteren Kündigung einverstanden ist.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.