Mehrbedarf Hartz IV bei GdB 50 aber ohne Merkzeichen

4 Antworten

Ob du Anspruch auf einen Mehrbedarf hast, hängt unmittelbar der Art der Behinderung ab, nicht von irgendwelchen Eintragungen / Prozenten im Schwerbehindertenausweis; dh. Schwerbehinderung allein rechtfertigt noch nicht die Gewährung eines Mehrbedarfs.
Grundsätzlich kommt Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung in Betracht (§ 21 Abs. 5 SGB II) oder ein Mehrbedarf nach dem neuen § 22 Abs. 6 SGB II.
Lies dir am Besten die Fachanweisungen der ARGE zu den beiden Möglichkeiten durch:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-21---08.06.2010.pdf

Das ist so komlpliziert das ich da den Behindertenverband fragen würde.

Das ist nicht kompliziert, es gibt in der Arge Verfahrensanweisungen, in denen steht ganz genau, für welche Krankheiten ein Mehrbedarf gewährt wird.

@letiki05

... wobei die Rechtsprechung nicht unbedingt der ARGE-Auffassung folgt .. ;)

Mit 50 % hast Du keinen Mehrbedarf. Es gibt noch nicht mal Ermäßigungen.

Mehrbedarf hättest du nur, wenn du eine bestimmte Diät enhalten müsstest, die teurer ist als normales Essen.

So isses. Nur bei bestimmten Krankheiten.

Allerdings gibt es den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung nicht mehr.

@letiki05

Steht aber noch im Gesetz und den Fachanweiosungen drin. ^^

Danke für die Antworten! Dann hat sich das ja erledigt. Weil die Krankheit jetzt nicht mehr aktuell ist und eine teure Ernährung brauchte ich eigentlich nicht. Und wenn´s das jetzt sowieso nicht mehr gibt... Die Frau am Telefon von der Kundenberatung da meinte eben, es würde mir zustehen, aber die wusste es wohl auch nicht so genau :)

@RunaLeFay

Den Ernährungsmehrbedarf gibt es selbstredend noch.
Aber es sind eben neuerdings auch andere Mehrbedarfe möglich.
Wenn du regelmäßig besondere medizinische Produkte brauchst, die nicht durch die Versorgung durch die Krankenkasse abgedeckt werden und die dir ein Arzt aber verordnet, dann besteht u.U. die Möglichkeit nach § 22 Abs. 6 SGB II einen Mehrbedraf geltend zu machen.Und sollte die ARGE ablehnen, ist das auf jeden Fall eine Klage wert ;)