Kündigung der Versicherung bei einem Saisonkennzeichen

3 Antworten

Auch in der Zeit in der Dein Fahrzeug faktisch abgemeldet ist, kannst Du den Vertrag nicht fristlos kündigen.

Bei Saison-Kennzeichen liegt die Hauptfälligkeit (im Gegensatz zu Ganzjahresverträgen, wo meist zum 31.12. gekündigt werden kann) in der Regel auf Saison-Beginn, hier also der 01.03. - zu diesem Termin muß gekündigt werden, mit Frist von einem Monat.

Es gibt auch Saison-Verträge, bei denen die Hauptfälligkeit trotzdem auf dem 01.01. liegt. Wenn dem so ist und mit Monatsfrist (bis 30.11.) gekündigt wird, besteht keine Ruheversicherung für die Zeit 01.01. bis 01.03., da der neue Vertrag normalerweise mit Saison-Beginn beginnt.

Daher wirst Du nicht drumrum kommen in Deinen Versicherungsvertrag zu gucken.

Die Versicherung läuft doch auch während des Abmeldezeitraums, zumindest gegen Diebstahl

Es gibt doch im November ein Sonderkündigungsrecht oder wie sich das nennt. Und sogar noch im Dezember kannst du sie kündigen (egal ob Saisonkennzeichen oder nicht), so zumindest ist mein Wissensstand.

Anaxabia  05.12.2012, 14:44

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht im November, sondern die meisten Versicherungsverträge laufen immer bis Ende des Jahres. Bei Saisonkennzeichen ist das aber i.d.R. nicht so.