Motorrad verkaufen - Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitgeben?
Hallo,
verkaufe morgen mein Motorrad. Im Netz steht, die Zulassungsbescheinigung Teil 1, also der kleinere der beiden den man immer dabei hat, muss dem Käufer NICHT übergeben werden, wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist.
Aber in welchem Sinn abgemeldet? Meine Maschine ist bei der Versicherung zugelassen von März bis Oktober, also schon lange im Garten stillgelegt. Bei der Versichungen oder Zulassungsstelle habe ich sie noch nicht abgemeldet. Das heißt ich muss dem Käufer den kleine Brief, also Teil 1, auch mitgeben damit er das Motorrad auf seinen Namen ummelden kann, versteh ich das richtig?
Gruß, Alex
2 Antworten
Zur Zulassung braucht der Käufer Teil I (das kleine Dokument) und Tel II (das große Dokument) und den letzten HU-Bericht.
Du solltest in jedem Fall vor dem Verkauf das Krad abmelden. Schraub das Kennzeichenschild ab und leg das zusammen mit Teil I und ii in der Zulassungsstelle vor.
Die Zulassungsstelle benachrichtigt dann Deine Versicherung automatisch über die Abmeldung. Nicht verbrauchte Kfz-Steuer und Versicherungsprämien werden Dir anteilig zurückerstattet.
den kleinen unterschied zwischen "abgemeldet" und "vorübergehend stillgelegt (wg. saisonkennzeichen)" hast du gut erkannt. also gib dem käufer BEIDE teile mit, er muss sie ohnehin bei der anmeldung vorlegen, wenn die maschine eben NICHt ABGEMELDET ist. denk auch dran, das kennzeichen mitzugeben.
oder melde die maschine selbst ab und lass die kennzeichen entstempeln. dann brauchst du nur teil 2 mitgeben und dazu nur die aktuelle tüv-bescheinigung.
Der Käufer meldet es um. seine Zulassungsstelle benachrichtigt deine Zulassungstelle, daß das Mopped jetzt in dem Bezirk zugelassen ist und deine Zulassungstelle bestätigt deiner Versicherung den Halterwechsel, den du ihnen idealer Weise schon vorher angekündigt hast.
das heißt ich muss der versicherung gar nicht selbst bescheid geben/anrufen?
Es ist besser wenn du bei der Versicherung anrufst und es meldest. Dann haben die nämlich ein Auge drauf ob die Bestätigung kommt daß der Käufer es wirklich umgemeldet hat und du mußt dich nicht mehr drum kümmern.
Selbst abmelden geht leider nicht mehr, er kommt schon morgen.
Wie mache ich es dann mit der Versuchungen, muss ich dort irgendwelche Papiere vorlegen? Teil 1, Teil 2, TÜV-Bescheinigung und Kennzeichen habe ich ja nicht mehr, bleibt nur noch der Kaufvertrag?