Mail-Account vom Arbeitgeber bei Krankheit geschlossen

7 Antworten

ich denke nicht, dass man juristisch was dagegen einwenden kann, wenn jemand laenger krank ist, seinen Account zu schliessen. Du brauchst ja wenn du krank bist derzeit keinen Zugang zum Netzwerk und zu den Mitarbeiten und Telefonnummern. Private Kontakte kann man ja auch so pflegen. Vielleicht wird es einfach nicht gerne gesehen, dass jemand, der ja krank ist noch so rege in Geschaeftsangelegenheiten rummacht, obwohl das ja gar nicht notwendig ist.

Und nach deiner Erkrankung kann man ja den Account problemlos wieder einrichten. Bei uns werden nach laengerer Abwesenheit auch alle Accounts geschlossen. Das hat schon allein Datenschutzgruende, weil ein Mitarbeiter nur zu den Daten Zugang haben soll, die er fuer seine Arbeit braucht und in alles andere nicht. Um zu einem Programm Zugang zu erhalten, muss ich daher die Notwendigkeit begruenden koennen und wenn diese Notwendigkeit erlischt, erlischt auch mein Zugang.

Wie du das nun bewerten sollst, ich denke, man will verhindern, dass du da zu viel aktiv bist, aber es koennte natuerlich auch heissen, dass man nicht mit deiner Rueckkehr rechnet oder dich fuer eine andere Abteilung oder so einplant nach deiner Rueckkehr.

Die juristische Grundlage deines Chefs ist einfach, dass er der Chef ist und darueber zu bestimmen hat, wer welchen Zugang haben soll und wer nicht.

Diese Antwort ist eigentlich wirklich toll. Leider hat die liebe petrapetra64 es mit dem letzten Satz verpatzt.

In grßeren Unternehmen ist es eben nicht selbstverständlich, dass der Chef per Order di Mufti alles regeln kann. Da sind noch BR - oder IT (vielleicht sogar Externe Berater) alle zusammen mit der Begründung zu der Sperre des Accounts beauftragt. Auch die Interessen Anderer Abteilungen und deren Verzahnung mit der betroffenen Abteilung müssen in so einem Fall berücksichtigt werden. also nix mit Chef ist Chef und hat immer Recht.

Das klingt nicht gut. Um Dir qualifiziert zu antworten, müsste man den Arbeitsvertrag und sonstige Regelungen zu Mail und Intranet kennen. Ich würde allerdings dazu tendieren, dass die Sperrung unrechtmäßig ist. Habt Ihr im Unternehmen einen Betriebsrat? Falls ja, würde ich den darauf ansprechen, ansonsten den Arbeitgeber direkt.

Mh ich weiß nicht ob das wirklich unrechtmäßig ist. Bei einem Kollegen von uns wurde das auch gemacht. Das hat aber eher den Grund, dass seine "Kunden" oder Kollegen ihm E-Mails schicken konnten und die sind einfach auf das Postfach gekommen und ein Abwesenheitsassistent war nicht eingerichtet. Also hat man die E-Mail sperren lassen, damit die nicht mehr im Outlook auftaucht und E-Mails zurück kommen.

Am besten fragst du nach. Oder du nimmst es hin und konzentrierst dich darauf, gesund zu werden.

@Lukretia92

Ja genau, diese Begründung wurde auch angeführt und ist ja völlig in Ordnung und auch in meinem Sinn - aber dass die Sperrung den Zugang zum Intranet und den weiteren Infos des Unternehmens verwehrt, finde ich nicht o.k. Danke und Gruß enzianpilz

Danke für deine Antwort, eine Betriebsvereinbarung zu Mail und Intranet existiert aber beinhaltet keine Aussage zu meiner Situation. Ja ein direktes Gespräch scheint wohl von Nöten ! Grüße enzianpilz

Und wie soll ich dieses Vorgehen bewerten

Zuerst einmal beim AG nachfragen. Das wäre wohl der richtige Weg, statt hier zu fragen.

Wir wissen nicht, wer dein AG ist, warum du so lange krank bist, ob es Aussichten gibt, dass du überhaupt nochmal in die Firma zurückkommst, ob ein anderer jetzt deinen Job macht und der nicht will, dass du dich in seine Sachen reinpfuschst etc. etc. etc.

Dein Arbeitsgeber möchte, dass Du Dich auf Deine Genesung konzentrierst und nicht auf Deinen Mail-Account, sprich berufliche Belange.

Vielleicht hat er eine Vertretungsregelung getroffen und will nicht, dass Du alles mitbekommst, was der Vertreter so veranlasst. Oder der Vertreter will es nicht, was aber aufs gleiche rausläuft.

Vielen Dank für deinen Beitrag, aber die Intention ist wohl eher, dass Mails nicht unbeantwortet bleiben sondern automatisch eine Rückantwort erhalten. LG enzianpilz