Was passiert wenn ein Handwerker eine "letzte aussergerichtliche Mahnung" auf eine nicht bezahlte Rechnung ausstellt aber nicht gezahlt wird?

7 Antworten

Es wird wohl erstmal ein Gutachter tätig werden, der den Streitgrund, also die entweder erbrachte oder eben nicht erbrachte Leistung verifiziert. Das sollte schon reichen, um der einen oder anderen Seite die Lust an einem teuren und dann eben relativ aussichtlosen Rechtsstreit zu vermiesen.

Naja zuerst wird es einen Mahnbescheid geben, auf dem man dann Widersprechen kann/sollte. Danach geht das Verfahren erst wirklich los ;)

Als nächstes wird wohl ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen.

Diesem soll der Kunde innert der Frist (nur 14 Tage nach Zustellung!) generell widersprechen. Widerspruchsvordruck hängt immer am Mahnbescheid dran.

Wenn der Handwerker nun seine Forderung durchsetzen will,muss er klagen und vor Gericht die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen. DAS ist dann die Gelegenheit für den Kunden, nachzuweisen, dass die Forderung eben zu Unrecht erhoben wird.

Gibt das Gericht dem Kunden Recht, muss dieser gar nichts zahlen und der Handwerker darf seinen Anwalt selber löhnen.

Achtung: Bei einem Mahnbescheid wird die Rechtmäßigkeit der Forderung NICHT geprüft, deswegen ist der rechtzeitige Widerspruch so wichtig! Sonst wird die Forderung nämlich tituliert und kann dann 30 Jahre lang vollstreckt werden!

Man sollte noch erwähnen, dass, sofern erkannt werden konnte, dass der Kunde bewusst nicht zahlen konnte, man ggf. an einen Betrug denken könnte!

Da kann vieles passieren.

a) Der Handwerker sieht ein, dass er schlechte Chancen hat, und verzichtet auf das Beitreiben der Forderung

b) Er versucht es (IMO rechtsmissbräuchlich) mit einem Mahnbescheid. Wenn Du dem fristgerecht widersprichst, hat der Handwerker wieder die Optionen a) und c). Wenn Du das versäumst, kommt kurz darauf der Mann mit dem Kuckuck.

c) Er verklagt Dich auf Zahlung. In dem Fall solltest Du dann zum Anwalt gehen, und auch Deine Rechtsschutzversicherung informieren.

> da seiner Ansicht nach die Leistung nicht erbracht wurde

Nicht erbracht, oder schlecht erbracht? Das ist ein himmelweiter Unterschied. Falls schlecht erbracht: Mangel gerügt, Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben? Beweisbar? Wenn Du Dir da nicht sicher bist, vielleicht gleich mal mit einem Anwalt darüber reden - ist allemal billiger als ein verlorener Prozess.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Editiert da falsch gelesen. Die Antwort ist vollkommen richtig.

Es wurde der Mahnung und dem Anwalt schriftlich widersprochen. Geht um gefräste Steine. Die CNC Fräsdatei wurde von uns angefertigt und die Steine ab Werk zugeschnitten geliefert. Der Handwerker stellt "Zuschnitte" in Rechnung. Behauptet das sei mündlich vor 12 Monaten beauftragt worden. Widerrufsbelehrung liegt nicht vor. Haben erstmal nach §356 BGB widerrufen. Geschäftsräume des Handwerkers wurden nie betreten...

@LeWoltaire

Klingt kompliziert, da kann ich nur wiederholen:

Wenn Du Dir da nicht sicher bist, vielleicht gleich mal mit einem Anwalt darüber reden - ist allemal billiger als ein verlorener Prozess.

Mit besonderer Betonung auf Beweisbarkeit der vorgebrachten Behauptungen sowie Eurer Verbraucher-Eigenschaft.

Du mußt nach gerichtlichen Zustellung der Mahnung dieser Forderung widersprechen.

Dann kommt es zu einem Termin in dem die Rechtmäßigkeit der Forderung geklärt wird.

Die Frage ist, warum du nicht schon längst bei der Handwerkskammer die mangelhafte Ausführung zur Sprache gebracht hast?

Spätestens wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ankommt solltest du in der angegebenen Frist reagieren sonst wird der Rechtskräftig und die Forderung kann durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden.