kündigung Arbeitsvertrag zu einen bestimmten Datum ist Kündigung wirksam

6 Antworten

da ich davon ausgegangen bin das die zwei Wochen zum Monatsende die minimal zeit wären

Genau so ist es.

Hast Du Deinem AG noch einmal gesagt, dass Du aber nicht zum 31.12.14 sondern zum 31.01.15 gekündigt hast und bis dort arbeiten möchtest? Wenn ja und der AG Dir nicht selbst eine schriftliche Kündigung geschickt hat, muss er Dich auch bis zum 31. Januar noch bezahlen. Egal ob er Dir Arbeit gibt oder nicht. Wenn er Dich nicht mehr einsetzt obwohl Du mit ihm noch ein Arbeitsverhältnis hast und arbeitswillig ist, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich dann so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Minusstunden oder Nacharbeit gibt es da nicht und Urlaubsabzug geht schon gar nicht. Du solltest auch noch Deinen Urlaub (mindestens Januar wenn kein Resturlaub mehr vorhanden) in Anspruch nehmen.

 oder will mir mein jetziger Arbeitgeber nur einen Strick drehen

Sieht aus als wäre der AG beleidigt und schmollt. Das kann Dir aber egal sein. Gekündigt wurde schriftlich nur einmal und zwar von Dir zum 31. Januar. Du solltest dem AG noch einmal schriftlich mitteilen, dass Du sein "Angebot" zum 31. Dezember nicht akzeptiert hast und Du noch MA im Betrieb bist.

Nein, zu frueh kann man sie nicht einreichen, nur zu spaet.

Aber fuer mich hoert sich das so an, als ob das ein Missverstaendnis vorliegt. Du wolltest zum Ende Januar kuendigen, richtig? Hast du das auch so geschrieben oder hast du vielleicht versehentlich 31.12. geschrieben? Hast du es richtig geschrieben, dann kann es sein, dass dein AG sich entweder verlesen hat oder er davon ausgegangen ist, dass du dich verschrieben hast und den 31.12. meintest.

Dann ist sein Brief nachvollziehbar und er teilt darin mit, dass du zwar die Frist mit 2 Wochen nicht eingehalten hast um einen Tag, dass er die Kuendigung zum 31.12. aber trotzdem akzeptiert und dir keine Steine in den Weg legen wird. Weil eben die meisten nicht so weit im Voraus kuendigen.

Rede daher einfach noch schnell mit deinem AG und verweise darauf, dass du erst Ende Januar gehen wolltest und gekuendigt hast. Dann wird sich das schon noch bereinigen lassen.

kimhoerhold 
Fragesteller
 02.01.2015, 11:49

Ich habe ihm das auch einen Tag vor Abgabe meiner Kündigung gesägt das ich zum31.1 kündigen werde da war er halt nen bisschen erbost und sagte nur sowas mache er nicht mit und sagtemir da schon das ich auch am 31.12 gehen könnteweil er mich nicht mehr braucht oder so da hab ich nur gesagt das ich zum 31.1 kündige er hätte ja auch mir ne kündigung schreiben können was er aber nicht gemacht hat na ja Hauptsache von der sklaventreiberbude weg jetzt zählte da mein neues Unternehmen mich auch da einsetzt für das ich mich weitergebildet habe und keine Helfer aufgaben wo man total geistig unterfordertest

Du hast alles richtig gemacht und sogar sehr frühzeitig gekündigt. Entweder hat dein Chef das Datum nicht richtig interpretiert oder er will dich so schnell wie möglich los werden und rät dir mit dieser Kündigungsannahme sogar zu einem frühzeitigen Arbeitsende oder er hat sich mit dem Datum 31.12. vertan. Du musst ihn darauf ansprechen.

Wo genau ist dein Problem? Wenn dein Chef die Kündigung zum 31.12. akzeptiert, bist du doch raus aus dem Schneider.

Im Übrigen hast du da ein bißchen selbst Schuld, wenn du die Kündigungsfrist vertrödelst. Bis zum 17.12. (Achtung: Eingang beim Arbeitgeber, nicht Datum auf dem Anschreiben!) hättest du Zeit gehabt. Wenn du erst am 18. auf die Idee kommst, deinen alten Job zu kündigen, bleibst du ihm bis zum nächsten Monatsende (in deinem Fall der 31. Jänner) erhalten. Wenn das, wie in deinem Fall, nun knapp sechs Wochen sind, ist das schlichtweg Pech.

critter  02.01.2015, 11:32

Frage nicht richtig gelesen?

und das ich das Arbeitsverhältnis zum 31.1 kündigen werde
petrapetra64  02.01.2015, 11:36
@critter

er will ja auch bis zum Ende Januar bleiben. Aber ich denke, sein AG hat das genauso nicht richtig verstanden und dachte, er hat Ende Dezember gemeint.

DatLicht  02.01.2015, 13:36
@petrapetra64

Naja, dann liegt es an ihm, dieses Missverständnis aufzuklären. Dafür gibt's ja schließlich Verträge. Davon abgesehen hängt es natürlich davon ab, was genau in dem Kündigungsschreiben steht. Steht da "zum 31.01." oder steht da "zum nächst möglichen Termin"? Wenn der Chef aus Kulanz in letztem Fall den 31.12. akzeptiert, darf er sich nicht beschweren.

Wenn er sein Kündigungsschreiben allerdings genauso diffus aufgesetzt hat wie die Frage hier, wundert mich das nicht.

critter  02.01.2015, 13:59
@DatLicht

Aus welchem Grunde sollte der Chef den 31.12. "akzeptieren"? Zu diesem Zeitpunkt will der Fragesteller gar nicht gehen. Wenn, müsste der Fragesteller den 31.12. akzeptieren. Aber warum sollte er, dann fehlt ihm bis Ende Januar ein ganzer Monat Lohn. Wie man im Kommentar vom Fragesteller herauslesen kann, gab es wohl vor der schriftlichen Kündigung Querelen, und der Chef will ihn, und so hatte ich das ja auch vermutet, möglichst schnell los werden. Aber so, wie das da von Firmenseite aus abläuft, geht das nicht.

Was steht denn genau in deinem Arbeitsvertrag? Bist du noch in der Probezeit? Du kündigst zum 31.01.2015 und dein AG sagt, du hättest die Kündigungsfrist nicht eingehalten? Aber zum 31.12.2014 akzeptiert er sie?