unklare Formulierung im ARBEITSVERTRAG?

4 Antworten

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Die 4 Wochen gelten ab Abgabe der Kündigung. Mach den neuen Job klar und dann mach einen Aufhebungsvertrag.

MrsKnickefinger 
Fragesteller
 04.04.2016, 11:04

WOW! Danke für diese schnelle Antwort! Weisst du wie es sich mit meinem "Resturlaub" verhält im Falle eines solchen Aufhebungsvertrags?

TimmyEF  04.04.2016, 11:50
@MrsKnickefinger

Urlaubsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen. I.d.R. 2 Tage pro Monat. Bei einem Aufhebungsvertrag zum 01.05.16 sind das also 10 Tage die genommen oder bezahlt werden.

Da du vier Jahre in dem Unternehmen beschäftigt warst, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende.

es gibt verträge in denen je nach betriebszugehörigkeit auch die küdigungsfrist länger wird, ob das für beide gilt oder nur für arbeitgeber weiß ich nicht... jedoch ist der Standard 4 woche bis zum 15. oder ultimo eines monats... im notfall über einen aufhebungsvertrag nachdenken, wenn es dann was wird mit der neune arbeit... im nromalfall geht ein AG darauf ein... 

Da steht also wörtlich "Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen."?

Nicht mal so was wie "zum Monatsende"? Dann kannst Du nach allgemeinem Gesetz sowohl zum 15. als auch zum Monatsletzten gehen.

Die verlängerte Kündigungsfrist abhängig von Betriebszugehörigkeit gilt generell  auch nur für den AG, nicht für den AN:

Ist ja schön, wenn der Chef mal erwähnt hat, 4 Wochen zum Quartalsende.. aber gelten tut das, was schwarz auf weiß da steht.

http://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/kuendigungsfrist.php