Kündigung bei Netto in Probezeit

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In der Probezeit, kannst Du jederzeit zu deinem Chef/in sagen, hat mich gefreut, aber die Konkurenz zahlt besser.

Du hast keine Kündigungsfrist, in der "Probe"zeit.

Auch das ist falsch. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist. In der Probezeit jedoch mal mind. 2 Wochen gem. § 622 BGB. Es sei denn, es gäbe einen Tarifvertrag, der den ArbN aber niemals schlechter stellen darf.....

@ralosaviv

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beiderseitig gekündigt werden, schaltet mal das Gehirn ein, bevor ihr immer irgendwelche Kommentare postet, deine Aussage bezieht sich auf ein Angestelltenverhältnis, bei dem sich jemand ungerechtfertigt gekündigt sieht, aber einen Arbeitsvertrag vorlegt und auf dessen Einhaltung pocht.

@Astroprofiler

Kein Arbeitgeber wird auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist während der Probezeit pochen, da der Mitarbeiter eh weg ist.

Dein Paragraph ist eine Richtlinie, die eingehalten werden "kann, sollte", aber nicht wie bei einer Vorschrift eingehalten werden "muss" oder einzuhalten "ist".

@Astroprofiler

Probezeit bedeutet nichts anderes als eine verkürzte Kündigungsfrist und dass zu jeder Zeit gekündigt werden kann und darf, auch mitten im Monat. Ansonsten gibt es keine Unterschiede zum "normalen" Angestellten.

Und diese 2 Wochen Frist können auch nicht einfach so einseitig ausser Kraft gesetzt werden. Natürlich kann die Firma den AN freistellen und früher ziehen lassen oder die Frist mittels Aufhebungsvertrag aufheben oder einfach den Resturlaub und Überstunden heranziehen... Wenn die Firma aber will, dass der AN sich an die Frist hält, dann hat er sich auch dran zu halten. Und es kann durchaus Sinn machen auf die Einhaltung dieser Frist zu pochen. Nicht jedes Unternehmen kann mal eben einfach so von einem Tag auf den nächsten auf einen Mitarbeiter verzichten. Ebensowenig kann der Arbeitnehmer gezwungen werden auf die 2 Wochen Restarbeitszeit (und den damit einhergehenden Lohn) zu verzichten.

@SupraX

Ja eben, er "kann" nicht gezwungen werden.

@Astroprofiler

Aber das hat man doch bei einer ordentlichen Kündigung nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit genauso. Wenn der AN sagt "ich will sofort weg" und der AG sagt "ja, hau ab, nervst eh nur", dann können beide Parteien durch zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis sofort beenden und die Kündigungsfrist umgehen. Das hat aber doch nichts mit Probezeit oder nicht Probezeit zu tun.

Wenn aber einer von beiden auf Einhaltung der Kündigungsfrist besteht, dann muss die Gegenseite das so akzeptieren. Egal ob innerhalb oder ausserhalb der Probezeit.

@SupraX

Ja, das ist die vorgeschriebene Vorgehensweise, aber geschieht meist nur auf Arbeitnehmerseite, der Arbeitgeber wird vermeiden dass jemand der kündigen will, noch in die Firma kommt, das ist die Realität.

@Astroprofiler

Kein Arbeitgeber wird auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist während der Probezeit pochen, da der Mitarbeiter eh weg ist.

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Nun hab ich gerade einen Anruf bekommen und man meinte ich hätte 2 Wochen kündigungsfrist.

Merkst du etwas?

Übrigens steht die Kündigungsfrist der Probezeit im §622 BGB. Das heißt also, sie ist gesetzlich fixiert und keine kann, könnte, eventuell, vielleicht Bestimmung.

@Maximilian112

Ja, du auch?

Probezeit – was ist das? Im Normalfall schließt der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das eine Probezeit beinhaltet. Viele Arbeitnehmer glauben, dass die Probezeit ein eigenständiges Arbeitsverhältnis ist und danach das “richtige Arbeitsverhältnis” gilt bzw. geschlossen wird. Dem ist nicht so. Die Probezeit ist meistens nichts weiter als die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist. Während der Probezeit haben nämlich beide Seiten – also Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Frist von 2 Wochen ohne dass das Arbeitsverhältnis zum 15. oder zum Monatsende enden muss, sondern es endet taggenau 2 Wochen nach dem Zugang der Kündigung.

Dass während der Probezeit meistens auch kein allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt, hat genaugenommen nichts mit der Probezeit zu tun, sondern einfach damit, dass für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes das Arbeitsverhältnis wenigstens 6 Monate bestehen muss (und der Schwellenwert von mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb muss erreicht werden); egal, ob eine Probezeit besteht oder nicht.

"Wichtig!: Probezeit und Kündigungsschutz sind zwei verschiedene “Schuhe”. Für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist eine Wartezeit von 6 Monaten vorgeschrieben (weitere Voraussetzung: mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit); auch wenn die Probezeit eher endet (z.B. bei 3 Monaten Probezeit); gilt dann noch kein allgemeiner Kündigungsschutz, es gilt dann nur eine längere Kündigungsfrist."

@Astroprofiler

Dein Beitrag ist gut.

Da wissen wir jetzt alle beide was eine Probezeit ist. Und das darin auch eine (wenn auch verkürzte) Frist enthalten ist.

cu

Danke, für die Auszeichnung.

@Astroprofiler

Bei so einer ausführung gern.

@Franknator

Was aber nichts daran ändert, dass die Ausgangsantwort schlicht falsch ist. Widerlegt durch einen Auszug, den der selbe User dann kopiert hat.

Dass der Arbeitgeber oft nicht darauf besteht, dass ein gekündigter Arbeitnehmer in der Probezeit noch weiter zur Arbeit kommt kann sein (muss aber nicht, wie eben auch in der Ausgangsfrage passiert). Daraus aber herzuleiten, es gäbe keine gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit ist schlicht haarsträubend.

Aber, Franknator, du kannst es ja mal selbst testen und den Hinweis deines AG einfach ignorieren und einfach jetzt nicht mehr zur Arbeit kommen. Astroprofiler wird sicherlich für die Konsequenzen aufkommen.

@SupraX

Resistenter Jurastudent? Du zeigst den Parteien schon wie sie sich richtig zu verhalten haben.

:-)))

@Astroprofiler

Der Arbeitgeber, wird das Gehalt nicht bis zum Ende Bezahlen, dem Arbeitnehmer "muss" es nicht, aber "kann" dieser Umstand egal sein, da er ja aus dem Grund kündigen will weil er hier mehr Gehalt bekommt.

Die Konsequenz nehme ich hier dann genau wie der Arbeitnehmer gerne in Kauf.

Das stimmt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, dann beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen. Fristlos kündigen geht nicht so ohne weiteres. Außerdem muss dir bewusst sein, dass Sozialleistungen (ALGI oder II) gesperrt bzw. sanktioniert werden, wenn du selbst kündigst.

Achja ich bin Student, vergessen.

@Franknator

Musst halt mal gucken, was in deinem Vertrag steht. In der Regel besteht bei einer Kündigung in der Probezeit aber eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Es besteht eine verkürzte Kündigungsfrist und es muss keine Begründung angeführt werden. Trotzdem ist es keine fristlose Kündigung. Der Arbeitgeber muss die Chance bekommen Ersatz für dich zu finden.

In der Probezeit brauchst Du, noch der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung angeben das heißt, mit sofortiger Wirkung.

Wie kommst du auf das schmale Brett?

@ralosaviv

Probezeit heißt Du kannst ,das gleiche gilt für den Arbeitgeber von jetzt auf gleich gehen

Eigentlich hast du in der Probezeit keine Kündigungsfrist. Was steht in deinem Arbeitsvertrag?

"Das Arbeitsverhältnis ist ordentlich kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist während der Probezeit richtet sich nach dem jeweils anzuwendenden Tarifvertrag."

Zitiert

@Franknator

Dann 2 Wochen wie gesagt wurde

keine Kündigungsfrist in der Probezeit gibt es nur bei Ausbildungsverhältnissen.

@ralosaviv

Kein Arbeitgeber wird auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist pochen, da der Mitarbeiter eh weg ist.

@Astroprofiler

Doch na klar er braucht ja die arbeitskraft bis er eine neue arbeiterin gefunden hat.

@ralosaviv

wenns der tarifvertrag sagt