Kündigungsfrist bei New Yorker (Aushilfe)?

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Wenn im Arbeitsvertrag nichts zur Kündigungsfrist vermerkt ist,gilt die gesetzliche Regelung nach § 622 BGB: Während der Probezeit bis max.6 Monate sind es zwei Wochen.Danach hast du bei Selbstkündigung als Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.