Kühlschrank gekauft, bezahlt und nicht mehr lieferbar - kann ich auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen?

3 Antworten

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Klar, du kannst auf die Erfüllung des Kaufvertrags bestehen. Der Markt müsste dir, wenn er diesen nicht direkt erfüllen kann, zum gleichen Preis einen mindestens gleichwertigen Kühlschrank anbieten. Du hast den Kaufvertrag ja bereits erfüllt.

Aber davon mal abgesehen, wo hast du denn jetzt den Kühlschrank gekauft (wer ist dein Vertragspartner)? Du schreibst was von MM (ich denke, du meinst Media Markt), schreibst aber gleichzeitig, dass direkt bei Samsung bestellt wurde. Da solltest du tatsächlich klären, wer nun dein Vertragspartner ist.

salvatorischer Hinweis: Ich bin kein Jurist, folglich spiegelt obiger Beitrag nur meine Meinung wider. Willst du eine verbindliche Rechtsberatung - frag einen Anwalt.

Mein Vertragspartner ist Mediamarkt. Der Kühlschrank war eben nur keine Aktionsware und somit auch nicht auf Lager und musste bei Samsung noch bestellt werden.

@2dave

Dann ist es theoretisch nicht dein Problem, woher Media Markt die Ware besorgt...

Letztlich kann es aber nicht schaden, die Filiale aufzusuchen bzw. dort anzurufen und dir einen Alternativ-Vorschlag machen zu lassen. Auf einen Vorschlag musst du ja nicht eingehen...

@DatLicht

Ja, natürlich fahre ich hin. Will da auch nicht um jeden Preis Ärger machen. Der Verkäufer war auch echt nett. Ist halt echt ärgerlich, weil wir halt demnächst umziehen, Samsung gerade 4 Wochen Lieferzeit angibt und es ECHT lästig wäre, über Weihnachten ohne Kühlschrank dazustehen.

@2dave

Naja, im Zweifel müsstest du mit einer Lieferzeit leben. Gibt's bei ebay Kleinanzeigen nicht die Möglichkeit, behilfsweise für 'nen Zwanziger ein Billig-Exemplar zu schießen, das du nach der Aktion wieder weiter verkaufst?

@2dave

ok habe einen höherwertigen Kühlschrank bekommen, ohne dass es Probleme gab, oder ich überhaupt danach fragen musste.

Bei den meisten steht heutzutage drinn, das erst bei Lieferung der Ware ein Wirksamer Vertrag entsteht. Dadurch nehmen sie sich aus der Lieferpflicht raus und müssen dir lediglich das Geld erstatten.

Das kenne ich so nur von Online-Händlern und ist imo auch nur da gültig.

Ich habe exakt das gleiche mit einem Mountainbike erlebt- über ebay bei einem großen Händler mit Sofort-Kauf erworben und die gleiche Antwort erhalten. Es liegt dann ein gültiger Vertrag vor- der Händler muss erfüllen- notfalls auch höherwertig (wenn gleichwertig bzw. gleichpreisig nicht lieferbar). Ich musste auch lange diskutieren und dem Händler eine Klage androhen- im Endeffekt hab ich noch 100 Euro draufgelegt und statt der eigentlichen 700 Euro ein Fahrrad bekommen, was der Händler für 1100 verkauft.

Im Online-Handel gelten da etwas andere Regeln. Da hast Du Glück gehabt. In der Bestätigungs-Mail oder in den entsprechenden AGB kann man da derartige Klauseln hinzufügen, dass nur bei Lieferung ein Vertrag zustande kommt (um eben sowas zu vermeiden), aber sobald einmal das Geld verlangt wurde, ist das imo nicht ohne weiteres möglich...

@2dave

bei einem "normalen" online-Handel wäre das der Fall- die ebay Geschäftsbedingungen formulieren für diesen Fall aber einen gültigen Kaufvertrag