Unwissentlich geklauten Roller bei Bekannten gekauft ohne Kaufvertrag?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was stimmt den mit den Papieren nicht und woher weißt Du, dass der geklaut wurde? Für den Kaufabschluss hast Du ja mehrere glaubwürdige Zeugen, die dazu stehen und auch die Übergabe des Geldes beobachten konnten und auch die Höhe.

Dann ist es so, dass Du umgehend der Polizei den Roller aushändigen solltest, damit der dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Du wirst weder von dem Eigentümer noch von der Polizei Dein Geld zurückerhalten und wenn Du von dem Hehler kein Geld erhältst oder holen kannst, dann ist es futsch.

Den Verkäufer oder Hehler solltest und musst Du selbstverständlich auch anzeigen und dann muss er nachweisen können, von wem er das Diebesgut übernommen hat und auch beweisen, dass er nicht der gleichzeitig auch der Dieb ist.

aber was bringt mir das, wenn ich kein geld und keinen roller habe? die Papiere gehören zu einem ähnlichen Modell, aber nicht zu meinem

@druidarmada

Wenn der gestohlen wurde, dann ist es nicht Dein Roller und nun stelle Dir mal vor, dass Dir mal z.B. ein Auto geklaut wird und ein Anderer hat den von dem Dieb gekauft. Was würdest Du wollen? Es ist Dein Auto und Du hast es redlich erworben und natürlich ist der, der den Roller von dem Dieb oder einem Anderen erworben hat doppelt gearscht, denn er hat kein Auto und das Geld ist auch pfutsch. Es ist nicht Dein Roller und Du hast den dem richtigen Eigentümer zurück zu geben und Du musst versuchen Dein Geld von dem Betrüger und/oder Dieb zurück zu erhalten.

@druidarmada

Es geht um die Strafverfolgung,damit der/die Täter von der Polizei verfolgt werden und somit nicht noch mehr Schaden an unschuldige Bürger anrichten.

Ich privat habe da noch ganz andere Ideen,die ich aber hier nicht aufzeigen kann.

Man muss sich halt an die Gesetze halten,damit man nicht selber straffällig wird.

Sofort die Polizei einschalten und Anzeige erstatten.

Im ungünstigsten Fall bist du dein Geld los,aber die Kriminellen sind dann der Polizei bekannt und das ist am wichstigsten.

Vor Gericht zählen nur Beweise und da hier Zeugen vorhanden sind,ist es wahrscheinlich,dass du dein Geld zurückbekommst.

MERKE : Grundsätzlich kann man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erlangen und wenn der Täter nicht ermittelt werden kann,dann ist das Geld weg.

Oft hat der Täter selber kein Geld.

Bei einer Anzeige hast du aber einer Anspruch auf dein Geld.

Folge ist : Du kannst eine Inkassofirma einschalten,die dann gegen eine Gebühr (Festbetrag) jeden  Monat bei den Täter aufkreuzen und Geld fordern.

Folge : Der Typ hat dann ständig Streß.

Du weist doch nicht ob er geklaut ist! Wie viel ccm hat er denn und wie viel km/h kann er maximal fahren?

ich sag mal so, die papiere passen nicht zum roller

@druidarmada

Für Roller gibt es keine Papiere. Kann dir ja egal sein. Du hast ihn gekauft also gehört er dir!

aber ich will den rollee zurückgeben da er viele Mängel aufweist die nicht genannt wurden beim kauf

Frag an der öffentlichen Polizeistelle mal nach.