Krippe oder Tagesmutter wer hat Vorrang?

2 Antworten

Liebe sannyfee, das ist allerdings ungewöhnlich!

Laut Gesetz sind Tagesmütter den Krippen gleichgestellt, also nicht nur ergänzend zur Krippe. Denn wir haben wesentlich flexiblere und längere Öffnungszeiten als die KiTa (z.B. oft bis 18.00 h) und haben oft auch schon jahrelange Erfahrung in der Betreuung von U3 Kindern. Die meisten Erzieherinnen beginnen gerade erst, sich dementsprechend fortzubilden...

Die Eltern haben das freie Wunsch- und Wahlrecht. Sie allein dürfen sich aussuchen, welche Betreuungsform sie für ihr Kind haben möchten.

Bei unserer Gemeinde haben wir eher das umgekehrte Problem: Es wurden, zusätzlich zu den langjährig bestehenden Tagesmüttern, eilig zum August 2013 Krippen aus dem Boden gestampft und in unserer Stadt 30 neue Krippenplätze geschaffen. Die müssen natürlich gefüllt werden, damit sie sich rentieren. Und so wurden sogar Eltern gezwungen, ihre Kinder, die schon ein Jahr bei der Tagesmutter waren, dort herauszunehmen und in die neue Krippe zu geben! Die Eltern wollten ihren Kleinkindern diesen Betreuungswechsel natürlich nicht zumuten und beharrten auf ihrem Wunsch- und Wahlrecht. Da hat man ihnen einfach den Zuschuss zur Tagesmutter gestrichen oder sie damit erpresst, wenn sie ihr Kind nicht in unsere Krippe bringen, bekommt es hier später auch keinen Kindergartenplatz...

Ich könnte mir also höchstens vorstellen, dass es sich um ein Kind mit speziellem Förderbedarf handelt, das in einer kleinen Gruppe von nur 5 Tageskindern intensiver betreut werden kann... Vielleicht eines, das besonders unter Reizüberflutung leidet. Oder Die ganze Familie wird bereits vom Jugendamt betreut und die Mutter will sich dem entziehen... Denn Tagesmütter sind i.A. meist etwas teurer als die Krippe.

LG, deine Tagesmutter mit 12 Jahren Erfahrung und Fachkraft für Frühpädagogik

Grundsätzlich werden Tagesmütter ja sehr stark kontrolliert und überprüft bevor sie Tagesmutter ( oder Tagesvater) werden dürfen. Sie sind nicht ergänzend sondern eigenständig mit Unterstützung des Jungendamtes.

Die Frage ist, kommt die Mutter aus einer anderen Gemeide? Den in unserem schönen Land gilt in den meisten Bundesländern leidern nicht freie Wahl des Betreuungsangebot, sondern das du dein Kind auch in deiner Gemeinde unterbringen musst. 

Sie müsste einen Antrag stellen, dass sie ihr Kind bei euch anmelden DARF. Die Gemeide muss es ihr also erst einmal erlauben. Wenn sie das nicht tut kann sie klagen.(Aber das wollen nun wirklich die wenigsten)

Es ist hauptsächlich eine Kostensachen, da bestimmte Gelder nur dann fliessen wenn eine Quote erfüllt wird.