Hat mein Kind ein Recht auf Kita vollzeitbetreung?

4 Antworten

Kinder, die einen Anspruch auf Förderung nach § 3 Abs. 1 haben, können eine ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung beanspruchen, wenn dies zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie notwendig ist oder die Personensorgeberechtigten an der Ausübung des Personensorgerechts ganz oder teilweise im Sinne der §§ 20 und 27 des Achten Buches Sozialgesetzbuch gehindert sind. Die Ganztagsförderung umfasst einen Betreuungsumfang von 50 Stunden wöchentlich. Absatz .1 Satz 3 gilt entsprechend.

Microsoft Word - KiföG mit Änderung vom 2 Dezember2004.doc (kita-portal-mv.de)

§ 20 kommt da bei dir wohl eher zum Tragen

Nitrotron 
Fragesteller
 04.08.2021, 08:07

Vielen Dank, genau das habe ich als Argumentationsgrundlage gesucht um es begründen zu können. Gutachten und Nachweise habe ich ja dafür da 👍🏼

Niyaha22  04.08.2021, 08:10
@Nitrotron

viel Erfolg und alles Gute für euch alle

Nitrotron 
Fragesteller
 04.08.2021, 18:43
@Niyaha22

Ich habe heute mit dem Fachdienst Jugend telefoniert und meiner Tochter steht weiterhin der ganztags Kitaplatz zu. Ich muss nur die nötigen Nachweise zusenden und dann klappt das alles. Vielen Dank nochmal 😊👍🏼

Paguangare  04.08.2021, 10:15

Sehr hilfreiche Antwort.

eine Antwort erhälst du von dem , bei dem der Kita vertrag unterschrieben worden ist.

Dort fragst du aber so, dass du mit der Antwort auch was anfangen kannst: am besten also per Mail anfragen. Du kannst mit einer telefonischen Auskunft nichs anfangen, wenn diese falsch ist und da kannst auch nichts damit nachweisen.

Bedingt deine gesundheitliche Beeinträchtigung auch, dass du dich nicht z.B. vier Stunden am Tag für fünf Tage in der Woche um die Betreuung deiner Tochter kümmern könntest? Wie viel Zeit wäre überhaupt zu überbrücken?

Wie alt ist deine Tochter denn? Würde sie bei einem Teilzeit-Kita-Platz in der Kita noch Mittagessen bekommen? Muss sie noch gewickelt werden, oder geht sie eigenständig zur Toilette? Könntest du es schaffen, sie abzuholen und sie soweit bändigen, dass kein Sicherheitsrisiko besteht?

Ich kann mir vorstellen, dass du doch auch gerne Zeit mit deiner Tochter verbringen möchtest.

Nitrotron 
Fragesteller
 04.08.2021, 07:57

Vielen lieben Dank für die Antwort. Natürlich würde ich gerne mehr Zeit mit meinem Kind verbringen. Leider habe ich jedoch nach einem Überfall einen Hirnschaden erlitten, weswegen ich nur weniger als 1 Stunde körperlich und geistig belastbar bin. Überanstrengung kann zu Bewusstlosigkeit führen, wodurch in so einem Fall meine Tochter für die Zeit der Bewusstlosigkeit komplett auf sich allein gestellt ist. Es wären 3 Stunden zu überbrücken in diesem Fall. Meine Tochter wird jetzt 3 Jahre alt. Mittag würde sie bei einem teilzeit Platz noch bekommen. Sie muss auch nicht mehr gewickelt werden. Abholen kann ich sie ja. Sie ist ein absolut lebhaftes Kind, was wirklich toll ist. Aber leider sehr kontraproduktiv mit meiner Erkrankung. Ich liebe mein Kind über alles und hätte es gerne jede Minute um mich. Das steht außer Frage.

Paguangare  04.08.2021, 08:03
@Nitrotron

Unter den gegebenen Umständen kannst du natürlich nicht jeden Tag drei Stunden am Stück alleine für deine Tochter betreuungsverantwortlich sein.

Mit gesetzlichen Regelungen bezüglich Ansprüchen auf Kitaplätze kenne ich mich nicht aus und müsste wahrscheinlich noch mehr recherchieren als du oder deine Frau. Ich denke, dass die Kita-Leitung ein guter erster Ansprechpartner wäre.

Elizabeth2  04.08.2021, 08:06
@Paguangare

ein anderer kann einem das Leben echt kaputt machen. Ich freue mich für dich, dass du eine Tochter hast, die dir so viel Freude bringt, und eine Lebenspartnerin an deiner Seite incl. Heirat.

Nitrotron 
Fragesteller
 04.08.2021, 08:08

Danke dir trotzdem für den Versuch mir weiter zu helfen 😊

die Kita fragen.....und den Betreiber nach deren Vorschriften....

jede Kita hat da andere Leistungen.