Kriegt das Jobcenter mit wenn man Geld erbt?

7 Antworten

Du darfst davon ausgehen, dass sie es mitkriegen.

Falls du die Erbschaft nicht angibst, läuft das genauso, als würdest du anderweitige Einnahmen nicht angeben. Letztlich ist das verboten und mit Strafen belegt.

Erbschaften werden dem Finanzamt gemeldet. Von dort ist es zum JC ein kurzer Weg. Die Finanzämter arbeiten regelmäßig mit dem JC zusammen, um die Einkommensverhältnisse eines Antragsstellers zu überprüfen.

Falls Du es nicht meldest ist das Betrug. Da Du nun selbst über Vermögen verfügst kannst Du Dich alleine Verhalten. Ich finde Deine Frage übrigens eine Frechheit. Geld haben und auf Kosten der Allgemeinheit leben wollen.

Wenn Du Geld erbst, welches sich (zunächst noch) auf Bankkonten befindet, es sich also nicht um Bargeld handelt, verlangt das Kreditinstitut in der Regel einen Erbschein. Und den beantragst Du beim zuständigen Amtsgericht. Nun kann das Jobcenter eine Anfrage bei anderen Behörden (also auch beim Amtsgericht) starten. Und dann wird das Amtsgericht sehr schnell dem Joncenter mitteilen, dass Du erbberechtigt bist! Und dann erfolgen Nachforschungen!

Ja.

Eine Erbschaft, die in den Leistungsbezug fällt ( Tod des Erblassers), ist dabei Einkommen. Sie wird in einen Monate, oder sollte die Bedürftigkeit dadurch entfallen auf 6 Monate verteilt angerechnet. Was nach den 6 Monaten noch verhanden ist, ist Vermögen.

beim Erben gibt es Freibetrag. Eventuell liegste darunter dann könnten sie dir sowieso nichts nehmen