Wie kann man vom Jobcenter erwischt werden wenn man Hartz 4 kriegt und dazu Hauptberuflich selbstständig ist?

11 Antworten

Nach meinem Dafürhalten stimmen ihre Angaben nicht. Soweit ich weiß, muss jeder Empfänger von Transferleistungen ein eigenes Konto vorweisen können. Ich habe einen Syrischen Flüchtling betreut, und bevor das Jobcenter etwas überwiesen hat, mussten wir für ihm ein Konto eröffnen. Ich hatte auch angeboten, dass er zunächst das Geld zu mir schicken konnte, aber das wurde nicht akzeptiert. Da die Freundin volljährig ist, sollte das bei ihr auch so sein. Im übrigen ist es ziemlich dumm, was sie da macht. Wenn sie erwischt wird, und das wird kommen, muss sie hohe Strafen zahlen. Wenn sie das nicht leisten kann, wird sie verurteilt wegen Betruges und ist somit vorbestraft.

Das Jobcenter hat die Möglichkeit auf die Finanzdaten ihrer "Kundschaft" zuzugreifen! Wenn's hoch kommt Strafanzeige wegen Betruges, ansonsten muss sie es einfach zurück zahlen.

Und zu: Wie kann man vom Jobcenter erwischt werden?

Indem man das Internet benutzt um zu recherchieren, auch hier! Ein Schelm, wer böses dabei denkt!

Das nennt man Sozialbetrug. Das Jobcenter hat eigene Ermittler, die damit befasst sind, Sozialbetrüger zu finden. Außerdem kann es durch Informanden herauskommen oder durch irgendwelche zufällige Querverbindungen.

Auf jeden Fall werden bei Aufdeckung jede Menge Rückzahlungen fällig. Es kann auch zur Anklage wegen Betrugs kommen.

Hey ThomasJansen

Wie landregen bereits sehr gut erklärte-es wird aufgedeckt werden. 

Als Selbstständige muss sie gemeldet sein und regelmäßig Steuern zahlen. Hier frage ich mich wie sie das Problem "Bonität" gelöst hat.

Über das Finanzamt werden die Daten regelmäßig abgeglichen. Über die Kontobewegungen lassen sich selbst bei mehreren Konten Verbindungen schaffen-das sie noch daheim wohnt macht es einfacher. 

Nachzahlungen gehen unter anderem dann auch an die Kranken-und Rentenversicherung. 

woher willst du wissen, dass sie ihre selbständigkeit nicht gemeldet hat? die konten werden immer wieder mal abgeglichen.

wenn sie das nicht getan hat und das heimlich macht, wäre es sozialbetrug und damit macht sie sich strafbar. melde das dem jobcenter und die werden das überprüfen.

das ist Sozialbetrug nach § 263 STGB. Rückzahlung aller bislang gezahlten Leistungen. Staatsanwalt erstellt Anzeige. Tagessätze bis zur Vorbestrafung

Es gibt einen Datenabgleich zwischen ARGEN, Finanzamt, Zulassungsstelle, Bundesfinanzamt (Zinserträge)