Kriege ich die niederländische Staatsbürgerschaft?
Hi, ich hoffe ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen :)
Ich bin laut niederländischem Gesetzestext "theoretisch" niederländischer Staatsbürger. Heißt: Meine Mutter ist deutsch, mein Vater ist Niederländer hat mich aber nach meiner Geburt anerkannt, somit bin ich theoretisch Niederländer.
http://www.minbuza.nl/de/Service/Konsularischer_Service/Niederl%C3%A4ndische_Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Wie_werde_ich_Niederl%C3%A4nder (Durch Anerkennung nach der Geburt)
Eigentliche Frage: Kann ich jetzt einfach zur entsprechenden Gemeinde in den Niederlanden gehen und die Staatsbürgerschaft "verlangen" oder kann man mir diese auch verweigern, weil ich nicht in der Niederlande wohne und schon die deutsche Staatsangehörigkeit besitze? Muss ich eine bestimmte Motivation nennen oder habe ich einfach das Recht darauf Niederländer zu werden?
Vielen Dank schon mal :D
4 Antworten
Die kannst du nicht verlangen sondern nur beantragen. Wenn du Niederländer wirst muß du deine Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen.
Kannst du das mit dem Ablegen auch irgendwie belegen?
wenn du sie bei der niederländischen Botschaft beantragst, bekommst du sie auch.
Wenn Du einen Wohnwagen hast, kein Problem :-)))
.... ich spreche hier aber nicht von einem Hänger :-)))
Ob die gerade noch auf Moffen gewartet haben ...
So sieht's aus:
"Die niederländische Staatsangehörigkeit
Eheliche Kinder von niederländischen Vätern sind i.d.R. (auch) niederländisch, von niederländischen Müttern ab 1985 geborene Kinder haben ebenso automatisch die niederländische Nationalität; jeweils unabhängig vom Geburtsland!
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beispielsweise durch Einbürgerung erwerben, verlieren Sie normalerweise Ihre niederländische Staatsangehörigkeit, denn der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch volljährige Personen führt gemäß den Bestimmungen des niederländischen Gesetzes über die niederländische Staatsangehörigkeit zum Verlust der niederländischen Staatsangehörigkeit. Ausnahme: sind Sie mit einem deutschen Ehepartner verheiratet oder sind Sie in Deutschland geboren, verlieren Sie durch die Einbürgerung die niederländische Nationalität nicht.
Der Verlust der niederländischen Staatsangehörigkeit kann ebenfalls dann eintreten, wenn eine volljährige Person zehn Jahre ununterbrochen in ihrem Geburtsland, dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzt, wohnhaft war. Nach der letzten Gesetzesänderung ist dies jedoch nicht mehr der Fall, wenn Sie in der EU wohnen oder wenn Sie regelmäßig einen niederländischen Pass beantragen und erhalten. (...)
Spezielle Fragen in bezug auf Ihre Situation hinsichtlich Erwerb, Verlust, Wiedererwerb Ihrer niederländischen Staatsangehörigkeit, Doppelstaatlichkeit und Einbürgerung beantworten Ihnen die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Generalkonsulate, zu dessen Einzugsgebiet Ihr Wohnort gehört. Bitte bestellen Sie die Informationsbroschüre.
Ausführliche Informationen erhalten Sie ebenfalls beim niederländischen Ministerie van Justitie, Immigratie en Naturalisatiedienst (Ministerium der Justiz, Abteilung Einwanderung und Einbürgerung), Postbus 30125, 2500 GC Den Haag. Telefon +31 70 3703124. Fax +31 70 3703134. E-Mail: voorlichting@ind.minjus.nl
Ausführliche Informationen finden Sie zusätzlich auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz: www.justitie.nl"
h.t.t.p://bln.niederlandeweb.de/de/content/community/Konsular/nationalitaet/allgem/start_html
das ist Pflicht