Krankmeldung vergessen, kündigungsgrund?

4 Antworten

Du hast also noch ne AU für Dienstag bis Freitag bekommen, richtig?

Und die hast du nicht abgegeben, richtig?

Naja, du hast telefonisch bescheid gesagt und du hast eine gültige AU. Selbst eine Abmahnung halte ich bei einem halbwegs menschlichen Chef für unwarscheinlich.

Du bist in der Ausbildung, da kann man dir nicht so einfach kündigen. Immerhin hast du telefonisch Bescheid gesagt, dein Arbeitgeber weiss also, dass du krank bist.

Ich nehme nicht an, dass du das schon öfter gemacht hast.

Selbst in einem normalen Arbeitsverhältnis bekämst du höchstens eine Abmahnung.

marina2903  05.02.2017, 00:43

wer sagt das man in der Ausbildung nicht gekündigt werden kann, und wo steht das

thorsengel  05.02.2017, 01:04
@marina2903

"nicht so einfach"
klar kann man in der Ausbildung gekündigt werden, aber nicht weil man einmal eine AU zu spät abgibt.

Familiengerd  05.02.2017, 13:17
@marina2903

@ marina2903:

und wo steht das

Nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 2 Nr. 1 kann der Arbeitsgeber/Ausbilder das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit nur noch dann (und zwar fristlos) kündigen, wenn es so wichtige Gründe gibt, dass ihm die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist - und davon kann hier ja wohl überhaupt keine Rede sein!

Eine ordentliche Kündigung ist gänzlich ausgeschlossen.

im schlimmsten fall denke ich wirst du dafür abgemahnt. wenn dein boss streng ist. ansonsten bist du aber verpflichtet spätestens am dritten tag einen krankenschein abzugeben. wenn dus nicht selbst schaffst kannst du ja jemanden beauftragen ihn für dich abzugeben.

Familiengerd  05.02.2017, 13:09

Um genau zu sein - und wenn im Vertrag nichts anderes steht:

Bei einer Erkrankung, die länger als 3 Kalendertage dauert, muss die Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorgelegt werden, also erst nach dem, nicht am dritten Erkrankungstag.

Im konkreten Fall wäre selbst eine Abmahnung nicht angebracht, allenfalls eine Ermahnung - von einer Kündigung selbstverständlich gar nicht zu reden.

kannst aber auch nur....eine Abmahnung bekommen wenn du dir nichts weiteres zu schulden hast kommen lassen

Familiengerd  05.02.2017, 13:05

Eine Kündigung aus diesem Grund wäre hier völlig ausgeschlossen, selbst eine Abmahnung unangemessen, allenfalls würde eine Ermahnung dem Sachverhalt entsprechen.