Krankmeldung gebraucht?

8 Antworten

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, darf man 3 Tage ohne Attest fehlen. Hast du sowas wie nen Vertrag? Wenn ja, da steht drin, wie man sich bei Krankheit verhalten soll.

Laut Gesetz braucht man eine Bescheinigung erst bei mehr als drei Tagen. Es könnte aber sein, dass der Arbeitgeber sie früher verlangt. Das müsste im Arbeitsvertrag oder in einer speziellen Anweisung festgelegt sein. Das solltest du mal nachfragen, damit es für die Zukunft geklärt ist.

Zu beachten ist, dass dabei Kalendertage gerechnet werden. Es zählen also auch Feiertage und Wochenenden mit. Wenn du also heute krank bist und am Dienstag immer noch, dann sind das schon 6 Kalendertage. Wenn du dann erst am Dienstag zum Arzt gehst, wird er dir vermutlich keine Bescheinigung ausstellen können, die schon ab heute gilt. Es wäre also sinnvoll, heute zum Arzt zu gehen oder zumindest in der Praxis anzurufen, wie du dich verhalten sollst.

Für einen Tag Krankheit braucht man in der Regel keine Krankmeldung. Wenn du zum Arzt gehst, wirst du ja pauschal 3 Tage krankgeschrieben und deswegen sagen viele AG bei Krankheiten 1Tag, dass man sich zuhause auskurieren soll.

Wie ist es denn bei dir im Vertrag geregelt? (Hat man bei einem FSJ einen Vertrag? Ich bin festangestellt und bei mir ist es vertraglich geregelt, dass bei Krankheit spät. nach 3 Tagen ein ärztl. Attest vorliegen muss). Sonst rufe doch einfach dort an und erkläre das einer Vertrauensperson, dass du es nicht schaffst zum Arzt zu gehen heute :-/

 

Liebe Grüße und gute Besserung :-)

Und was steht in Deinem Vertrag?

Gesetzlich braucht man erst ab 3. Tag eine AU. Es kann aber vertraglich geregelt sein, dass Du ab dem 1. Kranktag eine brauchst.

Guck das lieber nach, nicht das Du Dich deswegen in die Nesseln setzt!

Rückwirkende AU geht nicht. Und wegen der Feiertage  kommst Du so schnell auch nicht zu einem Arzt. Fr. und MO sind Feiertage.

Das kommt auf deimen AG an einige verlangen Krankschreibungen vom ersten Tag andere geben aucheinen Tag auf kulanz frei. Musst du nachfragen. Situation schildern.

PeterSchu  02.04.2015, 12:25

"...andere geben auch einen Tag auf kulanz frei..."

Das stimmt so nicht. Laut Gesetz braucht man eine Bescheinigung erst bei mehr als 3 Tagen. Es ist also keine Kulanz sondern schlichtweg die gesetzliche Regelung.

Der Betrieb darf aber die Bescheinigung auch früher verlangen.