rückwirkend krankschreiben, übers wochenende einschließlich freitag?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
kann er mich für einschließlich freitag krankschreiben?

"Grundsätzlich" zwar nicht, ...

..., aber:

In der dafür maßgeblichen "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2 heißt es:

Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen [Anmerk.: Hervorhebungen durch mich] zulässig. 

Es kommt also entscheidend darauf an

> um welche Art von Erkrankung es sich handelt, so dass der Arzt am Montag noch sagen kann, dass sie am Freitag wohl schon bestanden haben wird, und

> ob Dein Arzt das überhaupt macht.

Die Antworten, die hier generell von einem "Nein" reden, sind schlicht und einfach falsch!

danke das macht mir ein bischen hoffnung. ich habe gerade eben den bereitschaftsarzt angerufen und der meinte auch das es ürgendwie möglich ist... bin noch nicht lange im berufsleben und kenne mich noch nicht so gut aus mit den ganzen sachen...

@Saltieboy

Es ist die Frage, ob Du überhaupt eine Bescheinigung rückwirkend benötigst.

Schau in Deinen Arbeitsvertrag, was dort zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht.

Ist dort nichts vermerkt, richtet sich die Vorlage nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 Satz 2:

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

In dem Fall wäre eine bis Freitag rückwirkende Bescheinigung überhaupt nicht erforderlich - Hauptsache, Du hast am Freitag Deinen Arbeitgeber sofort informiert, dass Du wegen Erkrankung nicht zur Arbeit erscheinen kannst.

Allerdings darf der Arbeitgeber verlangen, dass Du eine Bescheinigung auch schon vorlegen musst, wenn Du lediglich einen einzigen Tag wegen Erkrankung nicht arbeiten kannst (die Bescheinigung muss aber nicht schon an diesem ersten Tag beim Arbeitgeber sein, wie oft behauptet - das verstehen viele leider falsch!).

Nein, rückwirkend wird Dich kein Arzt krank schreiben. Es gilt immer ab dem Tag des Arztbesuches bzw. der Untersuchung!

Es heißt auch nirgendwo "3 Tage rückwirkend". In Arbeitsverträgen findest man entweder "ab dem 1. Tag der Erkrankung oder am 3. Tag der Erkrankung, hat eine AU vorzuliegen"! Das ist ein kleiner Unterschied.

Die Antwort ist schlicht und einfach falsch und hat mit der Frage auch nicht zu tun!

Es geht nicht darum, ab dem wievielten Tag der Erkrankung dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss.

Nach der "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2 darf ein Arzt in Ausnahmefällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "in der Regel nur bis zu drei Tagen" rückwirkend ausstellen oder verlängern!

@Familiengerd



Es geht nicht darum, ab dem wievielten Tag der Erkrankung dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss.


Diese "Erklärung" diente einzig als Hinweis für den FS, falls er eine Regelung in seinem Arbeitsvertrag findet, die eben darauf hinweißt, ab welchem Tag die AU beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss - und absolut richtig gelesen, dass da nicht explizit in der Frage nach gefragt wurde - steht ja da auch nix von drin ;-)



Nach der "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2 darf ein Arzt in Ausnahmefällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "in der Regel nur bis zu drei Tagen" rückwirkend ausstellen oder verlängern!


Interessant, dass davon vielleicht sogar nicht alle Ärzte wissen und einige Menschen sogar 1 oder 2 Tage auf Verletztengeld verzichten mussten, weil der Termin zur Folge-AU, nach einem Arbeitsunfall, so ungünstig lag. Auch Arbeitsagenturen sind da wohl nicht so ganz im Bilde..... hat aber auch nix mit dem Fragethema zu tun - Entschuldigung!

Und woher weißt Du, dass diese Ausnahme auf den FS zutrifft? Da steht doch gar nix von in der Frage, dass er/sie ein Ausnahmefall sein "könnte"!?

Aber der Arzt wird das sicher morgen schon richtig machen.

@auchmama

"Und woher weißt Du, dass diese Ausnahme auf den FS zutrifft? woher weißt Du, dass diese Ausnahme auf den FS zutrifft?"

Ich habe nicht behauptet, dass ich das wissen würde!

Und eben, es ist Sache des Arztes, wie er die Situation einschätzt und ob die Erkrankung und der Zustand eines Erkrankten die sichere Annahme zulassen, dass die Erkrankung auch schon entsprechend vorher bestanden haben muss und er somit eine rückwirkende Krankschreibung verantworten kann.

Dass viele diese Regelung nicht kennen, bedeutet ja nun mal nicht, dass es sie nicht geben würde oder sie nicht anwendbar wäre.

@Familiengerd



Dass viele diese Regelung nicht kennen, bedeutet ja nun mal nicht, dass es sie nicht geben würde oder sie nicht anwendbar wäre.


Ich habe auch nicht behauptet, dass es diese Regelung nicht gibt - es wäre nur wünschenswert, wenn zumindest die davon wüssten, die sich bei sowas glatt weigern - auch wenn dem Patienten dadurch nachweisliche Nachteile entstehen! Und was andere Ämter aus sowas basteln, dürfte uns Beiden ja auch sonnenklar sein....

Wie bereits erwähnt - Folge-AU nach Arbeitsunfall. Bedarf wohl keiner näheren Erklärung.....wenn nicht hier wann dann!?

Etwas im "einfach falsch" zu kommentieren - finde ich persönlich "einfach falsch" ^^

@auchmama

Nun, der erste Absatz Deiner Antwort ist aber nun einmal "schlicht und einfach falsch".

Selbstverständlich jedoch sind Deine sonstigen Aussagen zu denen, die diese Regelung zum Nachteil der Patienten (besonders Arbeitsunfall) nicht kennen oder gewollt nicht anwenden, völlig richtig!

@Familiengerd

Nun, der erste Absatz Deiner Antwort ist aber nun einmal "schlicht und einfach falsch".

Ich habe es in all den Jahren aber nie anders erlebt bzw. gesagt bekommen - auch von denen, die es hätten besser wissen müssen. Die lasse ich jetzt aber einfach dumm sterben. ^^

@auchmama

Das ist bedauerlich ...

Das zeigt aber auch, dass man bei der Beantwortung solcher Fragen mit rechtsrelevantem Bezug nicht von den eigenen individuellen Erfahrungen ausgehen sollte. 😉

Mir wurde mal gesagt, es ginge maximal einen Tag rückwirkend. Selbst das hat eine Ärztin aber schon mal abgelehnt. Mein jetziger Arzt macht das, aber eben nur einen Tag.

Fordert dein Arbeitgeber ab dem ersten Tag schon ne Krankmeldung? Ich mach das immer so, erst mal “kurzkrank“ melden, und nur wenns nicht von alleine besser wird spätestens am dritten Tag zum Arzt...

nja nun ist ja der dritte tag ein sonntag.... da hat kein arzt auf :/

@Saltieboy

Bei meinem Arbeitgeber zählt der dritte Arbeistag, nicht der dritte Wochentag ;-) Ich vermute, das ist gesetzlich auch so...?

Nach der "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2 darf ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Ausnahmefällen "in der Regel nur bis zu drei Tagen" rückwirkend ausstellen oder verlängern!

@Familiengerd

Hmm. Interessant. Mir wurde gesagt mehr als ein Tag sei gesetzlich nicht zulässig

@betrueger74

Hier das entscheidende Zitat aus der Bestimmung:

Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen [Anmerk.: Hervorhebungen durch mich] zulässig. 

Du findest sie auf dieser Seite: https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/2/

dort der Link "Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweise Wiedereingliederung".

Nein, kann er nicht.

Wenn es dir Freitag so schlecht ging, das du nicht aus dem Haus gehen konntest, hättest du einen Bereitschaftsarzt rufen müssen.

Nein, kann er nicht.

Das ist falsch!

Nach der "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2 darf ein Arzt in Ausnahmefällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "in der Regel nur bis zu drei Tagen" rückwirkend ausstellen oder verlängern!

Das macht kein Arzt. Er kann am Montag nicht mehr feststellen,ob Du am Freitag schon krank warst.

Er kann am Montag nicht mehr feststellen,ob Du am Freitag schon krank warst.

Das ist so nicht richtig, denn es kommt alleine auf die Art der Erkrankung an.

Wenn es sich um eine bloße (aber für eine Arbeitsunfähigkeit ausreichende) Erkältung handelt, wird er kaum bis Freitag rückwirkend eine Bescheinigung ausstellen können, bei einer schweren Lungenentzündung aber sicher!

Schließlich gibt es die Möglichkeit der rückwirkenden Krankschreibung (oder auch Verlängerung) für "in der Regel bis zu drei Tagen" ach der "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2 nicht ohne Grund!

@Familiengerd

"bei einer schweren Lungenentzündung aber sicher!"

Dann wäre er/sie aber ganz gewiss nicht mehr zu Hause. Er/sie wäre dann spätestens am Samstag zu einem Arzt gegangen.

Daraus

"Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2 "

lese ich nicht, dass der Arzt das tun muss. Die ganze Richtlinie bezieht sich auf Wiedereingliederung.

@beangato

Au weia ...

Ersten was das mit "Erkältung" und "Lungenentzündigung nur ein Beispiel, und zweitens ist Deine Aussage "Die ganze Richtlinie bezieht sich auf Wiedereingliederung." völliger - sorry - Unsinn!

@beangato

Auweia ...

  1. Es handelte sich bei "Erkältung" und "Lungenentzündung" nur um Beispiele; da ist Dein Einwand "Dann wäre er/sie aber ganz gewiss nicht mehr zu Hause. Er/sie wäre dann spätestens am Samstag zu einem Arzt gegangen." völlig überflüssig und unangebracht!
  2. Deine Behauptung "Die ganze Richtlinie bezieht sich auf Wiedereingliederung." ist so ausschließlich völliger - sorry! - Unsinn. Es handelt sich um die "Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweise Wiedereingliederung"!

Hast Du den entsprechenden Paragraphen überhaupt gelesen? Wenn ja, dann kommt mir Dein diesbezüglicher Einwand um so unverständlicher vor!

@Familiengerd

Sorry, da ist hier etwas falsch gelaufen ...

@Familiengerd

Natürlich habe ich das gelesen. Und ICH verstehe das so.

@beangato

Wie kommst Du denn auf diesen - wahrhaftigen - Blödsinn, es handele sich hier ausschließlich um "Wiedereingliederung"?

Da muss man ja entweder blind sein, absolut nichts verstehen oder wider besseren Wissens eine solche Behauptung aufstellen - was ich bei Dir eigentlich alles nicht annehmen will, weil ja ansonsten doch vernünftige, zutreffende Antworten von Dir kommen!

Im Übrigen ist es ein Leichtes, sich im Internet allgemein darüber zu informieren - für Dich mit dem Ergebnis, dass Deine Aussage selbstverständlich völliger Unsinn ist!

@Familiengerd

also es ist im grunde eine starke magen darm grippe. mit fieber erbrechen und durchfall...

@beangato

Das hat mit "meinen" aber auch gar nichts zu tun!!

Unbegreiflich ...

@Saltieboy

Ob ein Arzt in diesem Fall rückwirkend krankschreiben kann, kann ich nicht beurteilen, weil ich kein Arzt bin.

@Familiengerd

Nachtrag :

dass der Arzt das tun muss

Von "müssen" ist nirgendwo dir Rede!!