Krankmeldung - bis wann vor Arbeitsbeginn?

1 Antwort

Ein Kündigungsgrund ist das auf keinen Fall. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass man sich so früh wie möglich beim AG abmeldet, Fristen wie viele Stunden vor Arbeitsbeginn gibt es im Gesetz nicht.

Wir haben bei uns in der Firma Vorgaben, bis wann man angerufen haben soll. Bei der Spätschicht sollte man sich z.B. bis 11 Uhr melden. Stellen sich Beschwerden aber erst später ein, dann ist das eben so. Abmahnungen gibt es bei uns dann, wenn sich AN erst sehr viel später, wenn z.B. die Schicht schon drei Stunden läuft, oder gar nicht melden.

Ich würde Dir aber für die Zukunft raten Dich früher beim AG zu melden. Du hättest ja vor Deinem Arztbesuch schnell anrufen können, dass Du evtl. nicht arbeiten kannst, da es Dir nicht gut geht. Auch wenn der Arzt nur bis 13 Uhr offen hat, auf die paar Minuten wäre es doch nicht angekommen. Dein AG hätte Vorsorge treffen können für den Fall, dass Du nicht arbeiten kommst und wenn Du doch Deine Schicht hättest antreten können, wäre er wahrscheinlich auch nicht böse gewesen.

Zusammengefasst: Wenn Du schon mehr als 6 Monate in der Firma arbeitest und es sich um keinen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt (da greift das Kündigungsschutzgesetz nicht), brauchst Du wegen einer Kündigung keine Angst zu haben. Mit Konsequenz ist evtl. eine Abmahnung gemeint. Wenn Du diese unterschreiben sollst, tu das nur mit dem Zusatz: "erhalten oder zur Kenntniss genommen" und nicht, dass Du damit einverstanden bist. Mehr brauchst Du dann nicht zu tun.

Danke für die ausführliche Antwort. So in etwa hatte ich mir das nämlich auch gedacht. Aber beim nächsten Mal wenns mal wieder so weit sein sollte, ruf ich eben eher an. Mir war das nur leider nicht bekannt, und gesagt hatte es mir beim Einstellungsgespräch auch niemand, und auch im Vertrag steht keine genaue Zeitangabe bis wann man sich melden muss.