Krankheitsbedingt Stundenzettel verspätet abgegeben

9 Antworten

Wie die das bei der ZAF beim Kunden eintreiben, kann dir egal sein.

Ich würde zu einem Anwalt gehen und das Geld schriftlich einfordern lassen.

Schließlich hast du für das Geld auch gearbeitet.

Hallo an alle,

vielen, vielen Dank für die eure kompetente Antworten. Das hilft mir eine ganze Ecke weiter.

Aber bis vors Gericht deswegen zu gehen? Hm, ich weiß noch nicht, aber darauf setzen die wahrscheinlich auch.

Eine andere Möglichkeit ist es den Kunden, bei dem der Einsatz war direkt anzusprechen, ob er ein Problem damit habe, die Rechnung für meinen Lohn (verspätet) auszustellen? Aber das könnte natürlich auch viel Unfrieden sähen.

Erstmal nochmal Danke, mal sehen, wie ich mich entscheide.

Du hättest auch den Stundenzettel per Post hinschicken können. Oder eingescannt per Mail als Anlage - über Internetzugang verfügst Du ja offensichtlich. Oder anrufen, ob es Probleme gibt, wenn der Stundenzettel erst später kommt...

Du hast Dein Geld von der ZAF zu bekommen. Nicht von den Kunden, mit denen hast Du keinen VERTRAG. Selbstverständlich müssen die Dir Deine geleistete Zeit vergüten. Die ZAF kann durchaus eine Nachberechnug vornehmen, ist zwar peinlich, nicht gleich richtig zu rechnen und das unverschuldet, aber trotzdem möglich. Sie schulden Dir Deinen Lohn für die Zeit, in der Du gearbeitet hast. Notfalls bliebe Dir nur ein Anwalt. ZAF können bisweilen die Gesetze versuchen, auszuhebeln, vor allem wenn ihr Geld-Produktionsmittel Arbeitskraft nicht ganz funktioniert...

Die Medaille hat zwei Seiten...

Um dich abzurechnen braucht es eigentlich keinen Stundenzettel, denn - die Faktoren zur Abrechnung sind bekannt, sie stehen im Arbeitsvertrag. Dort steht deine Arbeitszeit und zudem lag eine Krankmeldung vor und vom Entleihbetrieb kam kein Einwand, dass du außerhalb der Krankschreibung nicht anwesend warst.

Auf der anderen Seite hast du mutmaßlich im Arbeitsvertrag stehen, wie mit den Stundenzetteln umzugehen ist - somit hast du wahrscheinlich gegen deine vertraglichen Pflichten verstoßen.

Ob dies nun gerechtfertigt dich dafür nicht zu vergüten wage ich etwas in Zweifel zu ziehen, denn der Zuhälter wusste über Situation bescheid. Jedem Lohnbüro würde auffallen - ah, vom Herrn / Frau XYZ fehlt ein Stundennachweis, da muss ich mal kurz Kontakt aufnehmen und nachhaken...

Was dich auf keinen Fall interessieren muss ist, wie der Zuhälter mit dem Freier abrechnet, das geht dich absolut nichts an - muss es auch nicht, denn du bekommst dein Geld vom Zuhälter und nicht vom Freier, wo und wie der Zuhälter sein Geld bekommt ist für dich absolut kein Thema. Allerdings musst du dir deine Schlampigkeit anrechnen lassen, ein Fax, per Post oder eine E-Mail hätten durchaus gereicht um dem entgegen zu wirken.

Für einen Rechtsstreit sehe ich hier etwas düstere Aussichten denn, der Richter muss einen Weg finden - zum einen hast du Anspruch auf die Vergütung für die geleistete Arbeit, zum anderen hast du deine Pflichten verletzt... in meinen Augen aber nicht so, um dir komplett die Vergütung zu verweigern! Ich wäre dafür zu sagen, ok, aber nur die vertraglich vereinbarten Stunden lt. Vertrag und du akzeptierst eine Abmahnung klaglos.

Ich habe nun 78 Verfahren mit Leiharbeitern vor dem ArbG begleitet (davon 11 eigene), aber so ein Fall hatten wir noch nicht auf dem Tisch - es wäre ein Versuch wert, nur um mal zu sehen, wie das Gericht in diese Richtung so tickt....

nun du hättest den ja auch schicken können,aber trotzdem glaube ich das es dir zusteht,denn eine A.U.bescheinigung hast du ja abgegeben daher wusste ja die zaf wo du gearbeitet hast.die ZAF wird 100% dem kunden das geld abnehmen

Es ist ja wohl unbestritten, dass du tatsächlich gearbeitet hast. Und aus diesem Grund darf man dir nicht den Lohn dafür vorenthalten. Schließlich wirst du für die tatsächliche Arbeit bezahlt und nicht dafür, was die Auftragnehmerfirma dafür zahlt.

Eventuell könnte man dir eine Ermahnung/Abmahnung geben für das verspätete Abgeben. Aber selbst das halte ich für sehr fragwürdig. Unter gewissen Umständen (Krankheit, Bewusstlosigkeit...) ist man nicht in der Lage, seine betrieblichen Pflichten fristgerecht zu erfüllen.